Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ortsabwesenheit in Elternzeit

Frage: Ortsabwesenheit in Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Baader, wir bekommen anteilig ALG II, müssen deshalb unseren Urlaub beim Amt beantragen. Ich bin bis zum August in Elternzeit und nehme dann meine Arbeit wieder auf (sind dann nicht mehr im Bezug von ALG II !!!), mein Mann (prinzipiell vermittelbar) ist dann zunächst in Elternzeit. Im Juli diesen Jahres also im Monat, bevor ich meine Arbeit wieder aufnehme, wollen wir wegfahren. Ich habe das beantragt und telefonisch eine sehr nette Zusage bekommen. Die Unterlagen kamen jetzt mit dem einen Haken: Auf dem Bogen ist vom Sachbearbeiter anzukreuzen, ob eine mögliche Beschäftigung während dieser Zeit ausgeschlossen werden kann. Das letzte Kreuzchen allerdings lautet, dass Aussicht auf Integration bestehe, und nicht zugestimmt werden könne. Die Sachbearbeiterin hat jetzt alles angekreuzt....allerdings nur bei mir (also sowohl Zustimmung als auch Ablehnung quasi). Ich gehe jetzt davon aus, da auf der Rückseite auch nochmal darauf hingewiesen wird, dass wir uns dann und dann persönlich rückzumelden haben, dass ein Irrtum vorliegt... Zusätzlich zur mündlichen Zusage bin ich ja zudem in Elternzeit und theoretisch sowieso nicht vermittelbar. Was ist zu tun? Es ist nur noch eine Woche bis zum Urlaub und wahrscheinlich zu wenig Zeit für einen Schriftverkehr. Danke!!


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