biggi66
Guten Abend Frau Bader, Welchen Status muss eine SS haben, um einen Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung einlegen zu können? Reicht es aus, seinem Chef einen positiven HCG-Test (bei sehr früher SS) nach Kündigungsauspruch mitzuteilen oder muss man direkt mit dem Widerspruch einen Nachweis über eine klinische SS beilegen? Ist die Kündigung dann direkt durch die Mitteilung an den AG unwirksam, oder gibt es dann eine Arbeitsschutzklage, d.h. muss man sich einen Anwalt nehmen? Kann man einen Widerspruch auch per E-Mail tätigen? Vielen Dank und viele Grüße Birgit
Hallo, man hat 14 Tage nach Zugang der Kündigungszeit, ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Test könnte ja auch von jemand anderem sein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung durch eine ärztliche Bestätigung. Auf so einen Test hätte ja auch die beste Freundin pinkeln können. Entweder der Chef lenkt dann ein, oder als nächstes dann die Kündigungsschutzklage. Aber zuerst muss der Chef die Chance bekommen es selbst zu richten.
Mitglied inaktiv
Das ärztliche Attest muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung vorgelegt werden. Eine E-Mail ist kein Dokument. Ein Widerspruchschreiben muss handschriftlich unterschrieben sein; ich würde es per Einschreiben mit Rückantwort senden. Dann muss es innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung zugehen. Falls der Arbeitgeber die Kündigung nicht (auch wieder schriflich) zurücknehmen sollte: Für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht benötigt man keinen Anwalt, denn das ist ziemlich einfach und normalerweise erfolgreich. Frage: Gibt es denn für die Kündigung besondere Gründe, wie Betriebsschließung oder Vertrauensbruch?
biggi66
Danke für die Antworten. Reicht auch eine ärztliche Bescheinigung über die Blutwerte (HCG), oder muss die SS im Ultraschall zu sehen sein?
Sternenschnuppe
Auch ein Blutwert bestätigt eine Schwangerschaft. Sag Deinem Arzt worum es geht, er wird Dir was schreiben.
Mitglied inaktiv
Es reicht keine ärztliche Bescheinigung über einen Blutwert, sondern über eine bestehende Schwangerschaft. Wenn diese jetzt noch nicht festzustellen ist, dann kann ausnahmsweise auch eine längere Frist als14 Tage angenommen werden. Siehe § 9, Abs. 1, Teilsatz 2, - wenn du die verspätete Schwangerschaftsmeldung unverzüglich nachreichst, sobald der Arzt sie dir ausstellen kann. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung eine Schwangerschaft vorlag, der Zeitpunkt des Beginns der Schwangerschaft ist: ET minus 40 Wochen. Bei Unklarheiten kannst du die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in dem Bundesland in welchem du arbeitest, kontaktieren.
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