twilight
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort auf meine letzte Frage. Es ging darum, dass der Erzeuger des Kindes meiner Bekannten in der Wochenbettstation ein und aus ging, aber die Vaterschaft bisher nicht anerkannt hat. Auf der Geburtsanzeige hatte sie seinen Namen noch eingetragen, das wurde aber so nicht gewertet. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass sie - solange er die Vaterschaft nicht anerkennt - weder Elterngeld noch Kindergeld beantragen kann. Da sie noch im KH ist und derzeit sich nicht kümmern kann, richte ich diese Frage noch an Sie. Was kann man denn tun. Das kann sich ja noch Wochen hinziehen mit dem Vaterschaftstest und allem Drum und Dran. Außerdem geht es ihr nicht wirklich gut sodass sie dazu kaum in der LAge sein wird, rechtliche Dinge anzuleiern. Aber die ganze Zeit ohne Geld, das geht doch gar nicht? Also sie hat es so verstanden, wenn der Vater "unbekannt" wäre, könnte sie die Gelder beantragen. Da er aber bekannt ist, aber nicht anerkennen will (jedenfalls bisher nicht), kann sie nichts beantragen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich sehe das Problem auch nicht. Außerdem hätte sie sich ja auch vorher drum kümmern können. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das stimmt nicht. Die Vaterschaftsanerkennung hat bei uns ein Jahr gedauert und ich habe sofort Geld bekommen. Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss. In der Urkunde war das Feld Vater leer und fertig.
Mitglied inaktiv
ich habe auch sofort alles bekommen. ganz ohne vater. was hängst du dich eigentlich bei einer "bekannten" SO rein?
Mitglied inaktiv
Jein! Bei uns war es so das ich, auch ohne Vaterschaftsanerkennung und entsprechendes geteiltes Sorgerecht bei allen die Unterschrift des Vaters benötigt. Also bei Elterngeld und Kindergeld. Das in der Urkunde nichts stand, war unerheblich, Aussage der beiden Ämter, die Urkunde könnte ja "veraltet" sein. Aber, ich hätte zum Jugendamt gehen können, dort eien entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen können, und dann wäre es auch ohne die Unterschriftend es KV gegangen. Bei uns war das aber egal, weil wir eh alle zusammenleben, wir hatten nur die Vaterschafstanerkennung nicht vor der Geburt gemacht. KV hat dann einfach halt unterschrieben. Nur, bis man den Elterngedlantrag wirklich abgeben kann - wenn er vollständig sein soll - benötigt man erst einmal die Unterlagen der Krankenkasse, des Finanzamtes. Und das heißt, Mutter muß´erst einmal der KK die Geburt mitteilen - auch wegend es Mutterschaftsgeldes. Die schicken ihr dann die bescheinigung wegene Mutterschaftsgeld, die Versicherungsnummer des Kidnes, und machen die Meldung bei Rentenversicherung/Finanzamt. Die dann die entsprechende Sozialversicherunsgnummer einem zuschicken - für das Kindergeld. Bei uns hat das durchaus etwas gedauert. Was sie nicht bekommt ist Unterhaltsvorschus wenn sie den Vater gar nicht angibt. Sollte die Hartz4 beantragen, würde der ebtsprechende Anteil aber abgezogen werden - da die Mutter den Unterhaltsanspruch ja selbst bewußt nicht angibt. ist also in ihrem Interesse den Vater bekannt zu geben (sollte sie wegen des Ärgers da gerade gegenteiliges überlegen). Das JA wird dann den vater anschreiben, der kann sich dann äussern, und notfalls wird auf seine Kosten der Test per Richter angeordnet. Will er diese Kosten klein halten, sollte er den günstigeren Weg gehen und dann eben mit ihrere Zustimmung ein privaten Test machen lassen. testergebnisse sollten in 1-2 Wochen, evtl wegen feiertage auch in 3 Wochen da sein - bis dahin hätte sie dann wohl auch die fehlenden Unterlagen bzw im Fall der Fälle die Bescheinigung vom JA. Ranhalten muß sie sich aber trotzdem selbst.
twilight
Danke für eure Rückmeldungen, ich werde es so weitergeben! ... warum ich mich "so" reinhänge.... ich weiß, wie es ist, wenn man ganz alleine da steht und verzweifelt ist und nicht weiß, wie man alles auf die Reihe kriegen soll. Man ist gerade Mutter geworden und sollte sich über das kleine Würmchen freuen, aber das ist nicht möglich, weil der Amtsschimmel wiehert. Sie tut mir einfach leid und ich helfe gern.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe kurz vor der Entbindung meines Kindes, welches nicht meinen Noch-Ehemann zum Vater hat, ich lebe in neuer Partnerschaft, Scheidungsantrag wurde bereits gestellt. Zum Thema "Kind vom neuen Partner während laufenden Scheidungsverfahrens" habe ich mich hier über die Suchfunktion eingehend informiert, finde abe ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit