Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach qualifizierter Vaterschaftsanerkennung vor Rechtskraft Scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach qualifizierter Vaterschaftsanerkennung vor Rechtskraft Scheidung

Thelightinyoureyes

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Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe kurz vor der Entbindung meines Kindes, welches nicht meinen Noch-Ehemann zum Vater hat, ich lebe in neuer Partnerschaft, Scheidungsantrag wurde bereits gestellt. Zum Thema "Kind vom neuen Partner während laufenden Scheidungsverfahrens" habe ich mich hier über die Suchfunktion eingehend informiert, finde aber weder hier noch sonst irgendwo in den Weiten des Internets eine Antwort auf folgende Frage: Kann der leibliche Vater nach Abgabe der qualifizierten Vaterschaftsanerkennung, in Elternzeit gehen und Elterngeld erhalten? Obwohl er vor Rechtskraft der Scheidung leider weder als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, noch das Sorgerecht besitzt ( ich schüttele den Kopf über deutsches Recht) ? Wir werden es nämlich leider nicht mehr rechtzeitig vor der Geburt schaffen, den Scheidungstermin zu erhalten, möchten aber beide zeitgleich nach der Geburt in Elternzeit gehen. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum schütten Sie den Kopf über das deutsche Recht? Ich finde es nicht abwegig, dass der Ehemann vom Gesetz her auch als Vater angesehen wird. Das dient dem Schutz des Kindes. und laut Gesetz bleibt das auch so bis zur Rechtskraft der Scheidung. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Hallo. Hat dein Anwalt einen eilantrag gestellt. Sie Schwangerschaft ist ein Grund dafür und oft klappt es noch vor der Geburt. Ich glaube nicht das dies geht da ja erst alles nach der Scheidung rechtskräftig ist. Lebt ihr denn zusammen in einem Haushalt? das muss ja auch sein bezgl der elternzeit.


Thelightinyoureyes

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Danke zunächst einmal für deine Antwort. Ich bin jetzt dran, mit meinem Anwalt das ganze Verfahren zu beschleunigen, leider wird es bis zur Geburt garantiert nichts mehr :-( Ich hege ja die Hoffnung, dass die Elterngeldstelle sich mit der Vaterschaftsanerkennung zufrieden gibt.... Bin auf Frau Baders Antwort gespannt. Ja, der leibliche Papa des noch ungeborenen Kindes und ich leben zusammen.


Thelightinyoureyes

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Ganz einfach weil in meinem und sicher auch in anderen Fällen, der Nochehemann durch allerlei Verzögerungstaktiken und nicht vorhandener Kooperationsbereitschaft der neuen kleinen Familie das Leben schwer machen kann. Der leibliche Vater hat keine Rechte trotz Vaterschaftsanerkennung. Meine eigentliche Frage bezog sich ja auf die Elternzeit, ist es nun möglich oder nicht, dass der leibliche Vater Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen kann?


Sternenschnuppe

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Nein, solange er nicht der rechtliche Vater ist. Vielleicht nimmt er sie später, sobald das durch ist. Monat 13 und 14 wäre ja noch eine Weile hin. Und ich stimme Dir zu. Ich finde solange leiblicher und rechtlicher Vater alles ab und anerkennen sollte das von der Scheidung unabhängig gemacht werden.


CKEL0410

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Auch Unterhalt zahlen dazu wäre er ja dann auch verpflichtet. ..na wie schnell wird der wohl einwilligen!!!


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