Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach qualifizierter Vaterschaftsanerkennung vor Rechtskraft Scheidung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld nach qualifizierter Vaterschaftsanerkennung vor Rechtskraft Scheidung

Thelightinyoureyes

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe kurz vor der Entbindung meines Kindes, welches nicht meinen Noch-Ehemann zum Vater hat, ich lebe in neuer Partnerschaft, Scheidungsantrag wurde bereits gestellt. Zum Thema "Kind vom neuen Partner während laufenden Scheidungsverfahrens" habe ich mich hier über die Suchfunktion eingehend informiert, finde aber weder hier noch sonst irgendwo in den Weiten des Internets eine Antwort auf folgende Frage: Kann der leibliche Vater nach Abgabe der qualifizierten Vaterschaftsanerkennung, in Elternzeit gehen und Elterngeld erhalten? Obwohl er vor Rechtskraft der Scheidung leider weder als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, noch das Sorgerecht besitzt ( ich schüttele den Kopf über deutsches Recht) ? Wir werden es nämlich leider nicht mehr rechtzeitig vor der Geburt schaffen, den Scheidungstermin zu erhalten, möchten aber beide zeitgleich nach der Geburt in Elternzeit gehen. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, warum schütten Sie den Kopf über das deutsche Recht? Ich finde es nicht abwegig, dass der Ehemann vom Gesetz her auch als Vater angesehen wird. Das dient dem Schutz des Kindes. und laut Gesetz bleibt das auch so bis zur Rechtskraft der Scheidung. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

Beitrag melden

Hallo. Hat dein Anwalt einen eilantrag gestellt. Sie Schwangerschaft ist ein Grund dafür und oft klappt es noch vor der Geburt. Ich glaube nicht das dies geht da ja erst alles nach der Scheidung rechtskräftig ist. Lebt ihr denn zusammen in einem Haushalt? das muss ja auch sein bezgl der elternzeit.


Thelightinyoureyes

Beitrag melden

Danke zunächst einmal für deine Antwort. Ich bin jetzt dran, mit meinem Anwalt das ganze Verfahren zu beschleunigen, leider wird es bis zur Geburt garantiert nichts mehr :-( Ich hege ja die Hoffnung, dass die Elterngeldstelle sich mit der Vaterschaftsanerkennung zufrieden gibt.... Bin auf Frau Baders Antwort gespannt. Ja, der leibliche Papa des noch ungeborenen Kindes und ich leben zusammen.


Thelightinyoureyes

Beitrag melden

Ganz einfach weil in meinem und sicher auch in anderen Fällen, der Nochehemann durch allerlei Verzögerungstaktiken und nicht vorhandener Kooperationsbereitschaft der neuen kleinen Familie das Leben schwer machen kann. Der leibliche Vater hat keine Rechte trotz Vaterschaftsanerkennung. Meine eigentliche Frage bezog sich ja auf die Elternzeit, ist es nun möglich oder nicht, dass der leibliche Vater Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen kann?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, solange er nicht der rechtliche Vater ist. Vielleicht nimmt er sie später, sobald das durch ist. Monat 13 und 14 wäre ja noch eine Weile hin. Und ich stimme Dir zu. Ich finde solange leiblicher und rechtlicher Vater alles ab und anerkennen sollte das von der Scheidung unabhängig gemacht werden.


CKEL0410

Beitrag melden

Auch Unterhalt zahlen dazu wäre er ja dann auch verpflichtet. ..na wie schnell wird der wohl einwilligen!!!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort auf meine letzte Frage. Es ging darum, dass der Erzeuger des Kindes meiner Bekannten in der Wochenbettstation ein und aus ging, aber die Vaterschaft bisher nicht anerkannt hat. Auf der Geburtsanzeige hatte sie seinen Namen noch eingetragen, das wurde aber so nicht gewertet. Nun wurde ihr mitgeteilt, das ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...

Hallo Frau Bader,  ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Sehr geehrte Frau Bader, Leider haben wir im Freundeskreis jetzt den Fall, der Vater ist plötzlich, durch einen Unfall , tödlich verunglückt, da beide mitteinander verheiratet waren gibt es keine Anmerkung.das Kind soll in vier Monaten zur Welt  kommen, es ist das erste Kind der beiden ,zu den Großeltern väterlicherseits ist kein Kontakt

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße