TripleM
Sehr geehrte Frau Bader, Ich erwarte Zwillinge und möchte im Vorfeld ein paar Sachen abklären. Mein Mann geht für mind. 2 Mon. in Elternzeit (ElterngeldPlus), arbeitet währenddessen aber in reduzierter Stundenzahl, ich (berufl.: Angestellte) bleibe mind. 3 Jahre komplett daheim. Werden dann die 6 Jahre aufgeteilt auf mich und meinen Mann oder nur für mich, weil ich ganz daheim bleibe? Wie war das bezüglich der Probleme mit Versicherung gemeint? Wann kann mich der Arbeitgeber während der 6 Jahre Elternzeit kündigen kann und wann nicht? In der Elternzeit kann ich (nach Ende des Elterngelds) wieder stundenweise arbeiten gehen, ja aber was hab ich dann von der Elternzeit? Wie viele Std./Woche sollten es unbedingt sein? Wann kann mich der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen kann und wann nicht? Für mich stellt es sich so dar: Entweder ich bin 6 Jahre bei den Kleinen daheim, warte ab, ob ich (vorher) gekündigt werde und suche mir dann woanders eine Stelle. Zu meinem alten Arbeitgeber will ich nicht zurückkehren. Oder ich kündige nach 3 Jahren (Beachtung der 3 Monats-Frist wie dem Forum entnommen) und suche mir eine neue Stelle. Der Kündigungsschutz durch die Elternzeit bei der alten Firma wäre dann hinfällig. Was genau bringt mir Elternzeit? In erster Linie der Kündigungsschutz, oder? Vielen Dank im Vorfeld und freundliche Grüße
Hallo, 1. Es ist wichtig, dass Sie explizit für ein Kind Elternzeit anmelden. Und zwar ab der Geburt. 2. Kündigen würde ich zum Ende der Elternzeit, Frist drei Monate 3. Vorteil ist der Kündigungsschutz und die beitragsfreie Krankenversicherung Liebe Grüße NB
drosera
Möchte man Teilzeit arbeiten, so kann der AG das während der Elternzeit fast nicht verweigern. Ohne Elternzeit muss sich der AG nicht für den Mitarbeiter verbiegen. Ansonsten: bei unveirateten Pflichtversicherten gibt es in Elternzeit die kostenlose Krankenversicherung.
mellomania
wichtig als erstes zu wissen du musst für die kinder explizit mit namen elternzeit melden. ansonsten läuft die elternzeit parallel zur andren und du hast nur drei jahre. ein jahr pro kind musst du in den ersten 24 lebensmonaten genommen haben. heißt du beginnst mit ein jahr für kind 1, dann zwei jahre für kind2, dann z.b. zwei jahre für kind1 und ein jahr für kind2. dann hast du alles ausgeschöpft. solange du in elternzeit bist, ruht dein vollzeitvertrag. das ist der grund warum es gut ist IN der elternzeit tz zu arbeiten. kündbar bist du überhaupt nicht. nur zum ende der eltternzeit mit normaler frist. auch bist du während der elternzeit beitragsfrei weiterversichert. was du ohne elternzeit nicht bist. du hast nur vorteile, wenn du IN der elternzeit tz arbeitest. sollte der AG aber widererwarten keine tz anbieten können, kannst du bis zu 30 h auch woanders arbeiten. natürlich nur mit seiner vorherigen genehmigung. :-)
TripleM
Danke allen für die Informationen!
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