Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nur Elterngeld bei eigener Wohnung?

Frage: Nur Elterngeld bei eigener Wohnung?

Slothy

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich bin am 16.5. nach Deutschland aus Thailand zurückgekehrt. Ich habe in Thailand gearbeitet. Ich war jedoch immer in Deutschland gemeldet (ein Zimmer stand mir im Elternhaus immer zur Verfügung). Ich lebe derzeit auch wieder bei meinen Eltern. Ich habe ein 5 Monate altes Kind und würde jetzt gerne Elterngeld beantragen. Heute wurde mir in der Elterngeldstelle gesagt, dass ich kein Elterngeld bekäme: 1. Da ich keine eigene Wohnung habe (keinen Mietvertrag). Ist das zwingende Voraussetzung für Elterngeld? 2. Ich hätte mich strafbar gemacht, da ich mich nicht abgemeldet hätte aus Deutschland. Ich hatte es immer so verstanden, dass ich mich nicht abmelden brauchte, da ein Zimmer immer zur Verfügung stand. Ich habe keinerlei Leistungen des Staates erhalten und hatte auch eine private Auslandskrankenversicherung. Zudem erteilt Thailand keine dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen und auch mit Arbeitserlaubnis musste ich alle 3 Monate das Land verlassen und neu einreisen, so dass das nie 100% sicher war. Was sagen Sie dazu? 3. Falls ich ein Recht auf Elterngeld habe, wird das anhand meines thailändischen Gehaltes berechnet oder bekäme ich den Basistarif? Ich habe derzeit kein Einkommen und lebe vom Erspartem. Für jegliche Hilfe wäre ich dankbar! MfG Slothy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nein, aber ein Wohnsitz. Ich denke, die Elterngeldstelle wird davon ausgehen, dass Sie sich weiterhin in Thailand aufhalten 2. Sie hätten sich abmelden müssen. Das ist aber keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. 3. Da Thailand nicht in der EU ist, bekommen Sie den Basistarif. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

https://www.bafoeg-aktuell.de/news/1430-elterngeld-berechnung-fuer-auslaender-und-rueckkehrer/ https://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html LG Peeka


Slothy

Beitrag melden

Danke. Die Artikel hatte ich auch gefunden. Der erste ist jedoch von 2009 und ggf nicht mehr aktuell. Zudem ist auch noch unklar, ob die Regelung so auch gilt, wenn man außerhalb der EU gearbeitet hat. Der 2. Artikel beantwortet leider auch nicht meine Fragen. Aber danke fürs raussuchen. Ich hoffe, Frau Bader meldet sich noch zu Wort ::


luvi

Beitrag melden

Hallo, Elterngeld bekommst du den Basistarif von 300 Euro. Eine eigene Wohnung bzw. Mietvertrag ist nicht notwendig. Stell den Antrag schriftlich, Beginn ab Tag der Einreise. Normalerweise können 3 Monate rückwirkend beantragt werden, aber dafür muss man halt auch tatsächlich in Deutschland wohnen. Nur gemeldet sein reicht nicht. Hast du die Auskunft mündlich oder schriftlich bekommen? Du bekommst den Basistarif, das thailändische Gehalt spielt keine Rolle. Tatsächlich hast du gegen das Melderecht verstoßen. Wenn man länger aus Deutschland weg ist, ich glaub, es sind 6 Monate, muss man sich abmelden. Ein Zimmer zur Verfgung begründet keinen Wohnsitz. LG luvi


-Talia-

Beitrag melden

Laienmeinung: Ich kann mir nicht vorstellen, dass du kein EG bekommen kannst, weil du keinen eigenen Mietvertrag hast?! Minderjährige oder junge Mütter, die noch bei den Eltern wohnen, können doch auch welches bekommen. Voraussetzung dürfte eigentlich nur sein, dass man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Man muss doch bestimmt auch keine Mietverträge einreichen?! Dein thailändisches Gehalt wird wohl nicht berücksichtigt, da nicht EU. Du bekommst also den Mindestsatz.


Slothy

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe Elterngeld beantragt, allerdings Bescheid bekommen, dass ich Nachweis erbringen muss, dass ich eine eigene Wohnung habe, die hinreichend ausgestattet ist. Mietvertrag, Stromabrechnung etc. Das habe ich ja nicht, da ich ja nur bei meinen Eltern ein Zimmer habe. Gehe allerdings selber einkaufen etc. Kann man kein Elterngeld beziehen, wenn man bei den Eltern wohnt? Die 300 Euro würden schon viel ausmachen, da ich momentan von Ersparten lebe. Danke!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe da mehrere fragen und muss etwas weiter ausholen, also: erstmal zu meiner Person: Ich bin noch 17 jahre alt, werde vorraustl. am 20.10.07 meinen Sohn bekommen, am 18.02. werde ich erst 18.Ich wohne noch bei meiner Mutter. Mein freund wohnt in seiner eigenen Wohnung und macht eine Ausbildung(ist volljährig). so meine fragen: ...

Guten Tag, ich erwarte im März 2017 unser zweites Kind. Mein Lebensgefährte wohnt in seiner eigener Wohnung, aber wir werden geteiltes Sorgerecht haben. Ich habe jetzt bei den Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld gelesen, dass man nur Anspruch hat, wenn man im gleichen Haushalt wohnt. Stimmt es, dass mein Lebensgefährte keinen Anspruch auf ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

x

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...