Slothy
Hallo Frau Bader, Ich bin am 16.5. nach Deutschland aus Thailand zurückgekehrt. Ich habe in Thailand gearbeitet. Ich war jedoch immer in Deutschland gemeldet (ein Zimmer stand mir im Elternhaus immer zur Verfügung). Ich lebe derzeit auch wieder bei meinen Eltern. Ich habe ein 5 Monate altes Kind und würde jetzt gerne Elterngeld beantragen. Heute wurde mir in der Elterngeldstelle gesagt, dass ich kein Elterngeld bekäme: 1. Da ich keine eigene Wohnung habe (keinen Mietvertrag). Ist das zwingende Voraussetzung für Elterngeld? 2. Ich hätte mich strafbar gemacht, da ich mich nicht abgemeldet hätte aus Deutschland. Ich hatte es immer so verstanden, dass ich mich nicht abmelden brauchte, da ein Zimmer immer zur Verfügung stand. Ich habe keinerlei Leistungen des Staates erhalten und hatte auch eine private Auslandskrankenversicherung. Zudem erteilt Thailand keine dauerhaften Aufenthaltsgenehmigungen und auch mit Arbeitserlaubnis musste ich alle 3 Monate das Land verlassen und neu einreisen, so dass das nie 100% sicher war. Was sagen Sie dazu? 3. Falls ich ein Recht auf Elterngeld habe, wird das anhand meines thailändischen Gehaltes berechnet oder bekäme ich den Basistarif? Ich habe derzeit kein Einkommen und lebe vom Erspartem. Für jegliche Hilfe wäre ich dankbar! MfG Slothy
Hallo, 1. Nein, aber ein Wohnsitz. Ich denke, die Elterngeldstelle wird davon ausgehen, dass Sie sich weiterhin in Thailand aufhalten 2. Sie hätten sich abmelden müssen. Das ist aber keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. 3. Da Thailand nicht in der EU ist, bekommen Sie den Basistarif. Liebe Grüße NB
peekaboo
https://www.bafoeg-aktuell.de/news/1430-elterngeld-berechnung-fuer-auslaender-und-rueckkehrer/ https://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html LG Peeka
Slothy
Danke. Die Artikel hatte ich auch gefunden. Der erste ist jedoch von 2009 und ggf nicht mehr aktuell. Zudem ist auch noch unklar, ob die Regelung so auch gilt, wenn man außerhalb der EU gearbeitet hat. Der 2. Artikel beantwortet leider auch nicht meine Fragen. Aber danke fürs raussuchen. Ich hoffe, Frau Bader meldet sich noch zu Wort ::
luvi
Hallo, Elterngeld bekommst du den Basistarif von 300 Euro. Eine eigene Wohnung bzw. Mietvertrag ist nicht notwendig. Stell den Antrag schriftlich, Beginn ab Tag der Einreise. Normalerweise können 3 Monate rückwirkend beantragt werden, aber dafür muss man halt auch tatsächlich in Deutschland wohnen. Nur gemeldet sein reicht nicht. Hast du die Auskunft mündlich oder schriftlich bekommen? Du bekommst den Basistarif, das thailändische Gehalt spielt keine Rolle. Tatsächlich hast du gegen das Melderecht verstoßen. Wenn man länger aus Deutschland weg ist, ich glaub, es sind 6 Monate, muss man sich abmelden. Ein Zimmer zur Verfgung begründet keinen Wohnsitz. LG luvi
-Talia-
Laienmeinung: Ich kann mir nicht vorstellen, dass du kein EG bekommen kannst, weil du keinen eigenen Mietvertrag hast?! Minderjährige oder junge Mütter, die noch bei den Eltern wohnen, können doch auch welches bekommen. Voraussetzung dürfte eigentlich nur sein, dass man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Man muss doch bestimmt auch keine Mietverträge einreichen?! Dein thailändisches Gehalt wird wohl nicht berücksichtigt, da nicht EU. Du bekommst also den Mindestsatz.
Slothy
Hallo Frau Bader, Ich habe Elterngeld beantragt, allerdings Bescheid bekommen, dass ich Nachweis erbringen muss, dass ich eine eigene Wohnung habe, die hinreichend ausgestattet ist. Mietvertrag, Stromabrechnung etc. Das habe ich ja nicht, da ich ja nur bei meinen Eltern ein Zimmer habe. Gehe allerdings selber einkaufen etc. Kann man kein Elterngeld beziehen, wenn man bei den Eltern wohnt? Die 300 Euro würden schon viel ausmachen, da ich momentan von Ersparten lebe. Danke!
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