Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da mehrere fragen und muss etwas weiter ausholen, also: erstmal zu meiner Person: Ich bin noch 17 jahre alt, werde vorraustl. am 20.10.07 meinen Sohn bekommen, am 18.02. werde ich erst 18.Ich wohne noch bei meiner Mutter. Mein freund wohnt in seiner eigenen Wohnung und macht eine Ausbildung(ist volljährig). so meine fragen: Wann kann ich mit meinem Freund und meinem Sohn zusammen ziehen?Ist es möglich dass wir nach meinem 18. geburtstag direkt zusammen ziehen, oder muss der Kleine dann erst 6 Monate alt sein?Wer finanziert die Wohnung? Habe keine Ausbildung oder sonstige Beschäftigung , bekomme alg 2!!! Wenn ich nachd er Entbindung den Elterngeldantrag stelle kann ich da meinen Freund für die 2 Monate nach meinen 12 Monaten eintragen?muss ich damit warten bis wir zusammen gezogen sind? Kann ich meinen Sohn in der Kíta trotz Zahlung des Elterngeldes anmelden für den zeitraum der Zahlungen?und wie ist das wenn ich ausbildung bekomme? LG Nici
Hallo, 1. Die Wohnung müssen Sie, je nach seiner Ausbildungsvergütung über Sozialleistungen finanzieren 2. Wenn Sie volljährig sind, ist es kein Problem, auszuziehen. Aber reden Sie mit dem JA 3. EG ändert sich nicht durch Krippe Liebe Grüsse, NB
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