Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Vater, der nicht mit uns in einer Wohnung lebt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld für Vater, der nicht mit uns in einer Wohnung lebt

Jenniferck

Beitrag melden

Guten Tag, ich erwarte im März 2017 unser zweites Kind. Mein Lebensgefährte wohnt in seiner eigener Wohnung, aber wir werden geteiltes Sorgerecht haben. Ich habe jetzt bei den Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld gelesen, dass man nur Anspruch hat, wenn man im gleichen Haushalt wohnt. Stimmt es, dass mein Lebensgefährte keinen Anspruch auf das Elterngeld hat, da er nicht bei uns in der Wohnung wohnt? Ich möchte 12 Monate beantragen und er 2 Monate. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße, Jennifer


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Das stimmt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe da mehrere fragen und muss etwas weiter ausholen, also: erstmal zu meiner Person: Ich bin noch 17 jahre alt, werde vorraustl. am 20.10.07 meinen Sohn bekommen, am 18.02. werde ich erst 18.Ich wohne noch bei meiner Mutter. Mein freund wohnt in seiner eigenen Wohnung und macht eine Ausbildung(ist volljährig). so meine fragen: ...

Hallo Frau Bader, Ich bin am 16.5. nach Deutschland aus Thailand zurückgekehrt. Ich habe in Thailand gearbeitet. Ich war jedoch immer in Deutschland gemeldet (ein Zimmer stand mir im Elternhaus immer zur Verfügung). Ich lebe derzeit auch wieder bei meinen Eltern. Ich habe ein 5 Monate altes Kind und würde jetzt gerne Elterngeld beantragen. He ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...