Jenniferck
Guten Tag, ich erwarte im März 2017 unser zweites Kind. Mein Lebensgefährte wohnt in seiner eigener Wohnung, aber wir werden geteiltes Sorgerecht haben. Ich habe jetzt bei den Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld gelesen, dass man nur Anspruch hat, wenn man im gleichen Haushalt wohnt. Stimmt es, dass mein Lebensgefährte keinen Anspruch auf das Elterngeld hat, da er nicht bei uns in der Wohnung wohnt? Ich möchte 12 Monate beantragen und er 2 Monate. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße, Jennifer
Hallo, er muss mit dem Kind in einem Haushalt leben Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Das stimmt.
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