Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe es so verstanden das ich 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit mitteilen muss das ich gerne Teilzeit arbeiten würde und der Arbeitgeber sich bis 1 Monat vor Ablauf melden muss, ob es so in Ordnung ist. Wenn der Arbeitgeber Teilzeit ablehnt (und ich es nicht einklagen möchte), muss ich dann kündigen oder der Arbeitgeber? Vollzeit ist nicht mehr möglich. Oder besser doch einklagen (aber dann hat man ja doch keine Lust mehr auf den Job, bzw. bekommt man dann eine Abfindung und Arbeitslosengeld?) 2 vorhandenen Teilzeitkräften wurde schon gekündigt bzw. habe von Kolleginnen erfahren, das keine Teilzeitkräfte mehr eingestellt werden. Oder muss er mich einstellen und kann mir danach kündigen? Ich habe in einer Sozietät gearbeitet (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer). 15 AN wären vorhanden. Danke M. Beddies
Hallo, dann müssen Sie kündigen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich kenne die Fristen so: 1.) Wenn Du deinen alten Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst, musst Du 3 Monate vor Ablauf der EZ kündigen 2a.) TZ muß 3 mind. Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt beantragt werden. 2b.) Der AG hat einen Monat Zeit, dem bei DINGENDEN betrieblichen Gründen zu widersprechen. Die Fristen zu 1 und 2 überscheniden sich, wenn man wirklich erst 3 Monate vorher loslegt :-) Kannst Du Deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, dann musst schon DU kündigen. Der AG könnte am ersten Arbeitstag die Kündigung aussprechen, wenn sie rechtl. OK ist. Viele Grüße Désirée
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