Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal zur Bindungsfrist und Elternzeit für ein älteres Kind nehmen?

Frage: Nochmal zur Bindungsfrist und Elternzeit für ein älteres Kind nehmen?

Jabs

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Hallo Frau Bader, bitte entschuldigen Sie, dass ich nochmal Nachfrage. Heißt das, wenn ich jetzt sage, dass ich nach der Geburt des 3. Kindes nur 1 Jahr in Elternzeit gehe, kann ich innerhalb der 2 Jahre nach der Geburt (also zwischen dem 1. und 2. Geburtstag des 3. Kindes) auch keine Elternzeit mehr für die anderen beiden Kinder nehmen? Bei denen ist die Bindungsfrist dann ja schon längst abgelaufen. Es wäre ja keine Verlängerung der Elternzeit für das 3. Kind, sondern eine weitere Elternzeit für eines der älteren Geschwister. Besteht auch in der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, üblicherweise nimmt man 2 Jahre für Kind 3 und dann die Reste für die anderen Kinder. Das geht natürlich nicht, wenn Kind 1 schon kurz vor dem 8. Geburtstag steht. Liebe Grüße NB


mellomania

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kurze Nachfrage, oder ich verstehe den sinn deiner frage nicht. du möchtest nach dem 1. geburtstag deines 3. kindes arbeiten UND DANN nochmal ez für ein älteres kind? wenn du nicht vollzeit arbeitest in der zeit wäre dein arbeitsvertrag ja futsch...nur damit ichs versteh was du genau möchtest. antragsfrist für ez älteres kind sind 13 wochen wenn das kind über 3 ist. wenn du nicht vollzeit arbeiten kannst wäre der plan für dich nicht gut.


Mitglied inaktiv

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Mello. Ich habe es so verstanden. Die AP möchte 1 Jahr EZ melden und dann nahtlos die EZ für ein älteres Kind beantragen und dann Teilzeit in EZ arbeiten.


Jabs

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Genau so wie Saarlandmami2 schreibt meine ich es. Ich will nur wissen, ob ich mich mit der weiteren EZ für eines der älteren Kinder auch jetzt festlegen muss, weil sie in die 2 jährige Bindungsfrist für das 3. Kind fallen würde, oder ob ich das dann während des einen Jahres EZ für das 3. Kind entscheiden kann. Hängt ja auch alles von der Betreuungssituation für die Kinder ab.


mellomania

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daher fragte ich was du nach einem jahr arbeiten kannst. wenn es nicht vollzeit ist, wäre das ja keine frage sondern du meldst ein jahr kind3 und rest von kind1 oder 2 direkt im anschluss. wenn du natürlich vollzeit arbeiten kannst und willst nach dem jahr, dann nicht. du kannst ja tz in der ez arbeiten damit dein vz vertrag nicht flöten geht.


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