Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal zur Bindungsfrist und Elternzeit für ein älteres Kind nehmen?

Frage: Nochmal zur Bindungsfrist und Elternzeit für ein älteres Kind nehmen?

Jabs

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, bitte entschuldigen Sie, dass ich nochmal Nachfrage. Heißt das, wenn ich jetzt sage, dass ich nach der Geburt des 3. Kindes nur 1 Jahr in Elternzeit gehe, kann ich innerhalb der 2 Jahre nach der Geburt (also zwischen dem 1. und 2. Geburtstag des 3. Kindes) auch keine Elternzeit mehr für die anderen beiden Kinder nehmen? Bei denen ist die Bindungsfrist dann ja schon längst abgelaufen. Es wäre ja keine Verlängerung der Elternzeit für das 3. Kind, sondern eine weitere Elternzeit für eines der älteren Geschwister. Besteht auch in der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, üblicherweise nimmt man 2 Jahre für Kind 3 und dann die Reste für die anderen Kinder. Das geht natürlich nicht, wenn Kind 1 schon kurz vor dem 8. Geburtstag steht. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

kurze Nachfrage, oder ich verstehe den sinn deiner frage nicht. du möchtest nach dem 1. geburtstag deines 3. kindes arbeiten UND DANN nochmal ez für ein älteres kind? wenn du nicht vollzeit arbeitest in der zeit wäre dein arbeitsvertrag ja futsch...nur damit ichs versteh was du genau möchtest. antragsfrist für ez älteres kind sind 13 wochen wenn das kind über 3 ist. wenn du nicht vollzeit arbeiten kannst wäre der plan für dich nicht gut.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mello. Ich habe es so verstanden. Die AP möchte 1 Jahr EZ melden und dann nahtlos die EZ für ein älteres Kind beantragen und dann Teilzeit in EZ arbeiten.


Jabs

Beitrag melden

Genau so wie Saarlandmami2 schreibt meine ich es. Ich will nur wissen, ob ich mich mit der weiteren EZ für eines der älteren Kinder auch jetzt festlegen muss, weil sie in die 2 jährige Bindungsfrist für das 3. Kind fallen würde, oder ob ich das dann während des einen Jahres EZ für das 3. Kind entscheiden kann. Hängt ja auch alles von der Betreuungssituation für die Kinder ab.


mellomania

Beitrag melden

daher fragte ich was du nach einem jahr arbeiten kannst. wenn es nicht vollzeit ist, wäre das ja keine frage sondern du meldst ein jahr kind3 und rest von kind1 oder 2 direkt im anschluss. wenn du natürlich vollzeit arbeiten kannst und willst nach dem jahr, dann nicht. du kannst ja tz in der ez arbeiten damit dein vz vertrag nicht flöten geht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal