Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal zu elternzeit

Frage: nochmal zu elternzeit

Mitglied inaktiv

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hallo, ich bekomme im september mein baby und möchte nach dem muschu wieder arbeiten gehn.bin schon jahrelang auf halber stelle,möchte so weiterarbeiten. mein vertrag ist befristet,genau bis zu den eintritt in den kiga des kindes. wäre dann also nach 3 jahren arbeitslos.wäre es zu dem zeitpunkt möglich,elternzeit einzureichen,oder wäre das problem durch die arbeitslosigkeit gelöst?könnte ich dann arbeitslosengeld+erz.geld bekommen?ist es überhaubt möglich,nach 3 jahren halbtagstätigkeit elternzeit einzureichen(bekommen nur 6 monate erziehungsgeld) ich hoffe,ich habe mich verständlich ausgedrückt;-) danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG bekommen Sie doch unabhängig vom Arbeiten (wenn die Lohngrenzen nicht überschritten weden). Das kann man aber nicht aufheben, sondenr nur bis zum 2. LJ erhalten (uU gibt es Landeserziehungsgeld). EU kann man auch nicht mehr nehmen, denn das ist nur möglich, wenn man einen Arbeitgeber hat. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Erziehungsgeld bekommt man nur die ersten 2 Jahre -rückwirkend wird nur für 1/2 Jahr gezahlt ! Also in 3 Jahren Erziehungsgeld einreichen geht nicht ! Elternzeit bekommt man nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann man sich das dritte Jahr bis zum 8. Geburtstag aufsparen ! Allerdings hast Du wenn Dein Kind 3 ist ja keinen Arbeitgeber mehr und kannst somit auch keine Elternzeit einreichen ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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wenn ich dann nach 3 jahren arbeitslos bin,dann könnt ich also kein erz.geld bekommen,weils zu spät ist?ich dachte,man könnte erz.auch später beantragen.weisst du wie ichs mein? bis zu welchen lebensjahr kann ich denn erz.geld beantrage`? sorry musste nochmal fragen,steh grad auf dem schlauch.. danke


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