Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal zu Aufhebungsvertrag - Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal zu Aufhebungsvertrag - Elternzeit

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Hallo Frau Bader, zu meinen u.a. Beitrag muss ich Sie noch mal um Beantwortung bitten. Habe eine Vollzeitstelle (also über 30 Std./Wo). Ich muss dann doch beim alten AG kündigen oder einen Aufhebungsvertrag machen, oder? Insoweit machen doch 2 AG parallel schon was aus, oder? Vielen DAnk und vG Schnecke14 nachstehend ursprünglicher Beitrag: Hallo Frau Bader, ich bin bis April 2010 in Elternzeit - mein altes Arbeitsverhältnis ruht also. Ich habe jetzt ab 01.10.09 ein Jobangebot (Vollzeit) in Wohnortnähe (aktueller AG sehr weit weg). Mein AG stimmt einem Aufhebungsvertrag zu (aber erst zum 01.11.09). Kann ich beim neuen AG schon zum 01.10.09 anfangen? Das alte Arbeitsverhältnis würde erst zum 31.10.09 auslaufen. Welche Folgen hat das für mich? Hätte also auf dem Papier für Monat Oktober 2 AG. Habe mich bereits beim Arbeitsamt erkundigt. Ein Aufhebungsvertrag hätte keine Sperre zur Folge. Vielen Dank und VG Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können in der EZ nur bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. wenn es mehr ist, müssen Sie tatsächlich kündigen Liebe Grüsse, NB


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