Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal VZ-Urlaub / Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal VZ-Urlaub / Elternzeit

Mika2014

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Guten Tag Frau Bader, Frage v. 20.11. Vorh. Vollzeiturlaub während Elternzeit nehmen Sie haben mir auf meine Frage geantwortet ob ich die Elternzeit unterbrechen wolle... eigentlich hatte ich dies nicht vor, aber ich gehe davon aus, dass dies die einzige Möglichkeit sein wird, um meinen Vollzeiturlaub nehmen zu können. Den Urlaub auf TZ Tätigkeit umrechnen ist nicht möglich? Dann hätte ich noch eine Frage bzgl. Elternzeit Mutter u Vater (da Blick ich irgendwie nicht durch... da ich immer lese beide haben Anspruch auf 3j. EZ) Mutter hat 2 Jahre beantragt damit das 3. Jahr nicht verfällt, der Vater hat nur 2 Monate EZ beantragt u genommen. Steht dem Vater noch Elternzeit zu? Wenn ja, wieviel? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso nehmen Sie den Urlaub nicht nach der EZ? Der Vater kann insgesamt 3 Jahre nehmen - unabhängig von der Mutter. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Grundsätzlich wird Urlaub aufgehoben, bis die EZ um ist. Dann würde er auf TZ umgerechnet! (Von manchen hab ich gehört, dass der Urlaub (auch umgerechnet) schon während der Teilzeit in EZ umgerechnet wurde.) Mit der Elternzeit, ja, richtig gelesen, jeder von euch hat das Recht auf 3 Jahre EZ. Allerdings muss man sich bei der Anmeldung von Elternzeit für einen Zeitraum von 2 Jahren festlegen. Meldet man also nur zB Lebensmonat 1 und 2 an, kann der AG davon ausgehen, dass man bis zum 2. Geburtstag keine weitere EZ haben möchte. Neue Elternzeit (ohne Zustimmung des AG) kann man dann erst nach dem 2-Jahreszeitraum bekommen. Jeder kann sich auch bis zu 12 Monate EZ über den 3. Geburtstag hinaus übertragen lassen. Gruß Sabine


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