Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal: Re: Elterngeld: Partnermonate auch bei Vertragsende?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal: Re: Elterngeld: Partnermonate auch bei Vertragsende?

Stumpi

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Hallo Frau bader, ich hatte vor einiger zeit schonmal geschrieben... es ging um die Elternzeit meines Mannes, wenn sein Vertrag ausläuft. Nun ist es so, das er mit dem Arbeitsamt besprochen hat, den Antrag auf Arbeitlosengeld erst zum 01.12. zu stellen (am 30.09. läuft der Vertrag aus) und er würde für den Oktober und November Elterngeld beantragen. Vom Amt her ist das auch ok. Nun die Frage, steht ihm trotzdem das volle Elterngeld für diese 2 Monate zu, obwohl er zu dem Zeitpunkt wo er es beantragt in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr steht zu? Die 12 Monate VOR der Geburt unseres Sohnes hat er voll gearbeitet. Sehe ich es richtig, das das Elterngeld sich auch für die LM 13-14 aus diesem Zeitraum berechnet? danke udn LG Stumpi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar geht das. Es berechnet sich aus den 12 Mo. vor der Geburt u die EZ kann nur in Lebensmonaten genommen werden Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wichtig ist dass es Lebensmonate sind. Wann genau ist der Sohn geboren ?


Stumpi

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am 28.09.2013 ist er geboren der Vertrag endet zum 30.09., allerdings gibts noch Überstunden udn resturlaub die wahrscheinlich ausbezahlt werden. Sollte es an den 2 Tagen hängen??????


Stumpi

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Heißt das er müsste die EZ zum 28.09.beginnen? Braucht er dann nochmal ne Bescheinigung vom AG für die letzten 2 Tage?


Stumpi

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Kann er die letzten 2 Tage auch einfach Überstunden nehmen falls der Chef sich quer stellt wegen der 2 Tage?


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