Mitglied inaktiv
Mittlerweile hat sich das Standesamt gemeldet. Sie würden den Vorgang an die Standesamtaufsicht weiterleiten und meinen Mann "zu gegebener Zeit" informieren. Wird damit nicht der Widerspruch verschleppt? Ist es nicht schwieriger, die Namensänderung (Einbennennung sagt das Standesamt) rückgängig zu machen, je länger der Vorgang dauert? Müssen wir uns einen RA nehmen?
Liebe Heike, das ist der übliche behördliche Weg. Wenn Sie aber unsicher sind, schalten Sie einen Anwalt des Vertrauenes ein. Gruß, NB
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