Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einen 7jährigen Sohn aus einer früheren Partnerschaft und habe nun einen neuen Partner mit dem ich im Oktober auch ein Kind bekomme. Nun habe ich 3 Fragen. 1. da wir nicht verheiratet sind, müssen wir irgendwelche Vorkehrungen treffen bzgl. Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung und wird das bei der Geburt automatisch geregelt wenn er als Vater angegeben wird? 2. Wie kann ich am besten sicherstellen, dass mein Partner das Sorgerecht für meinen 1. Sohn (aus der anderen Partnerschaft) bekommt, sollte mir etwas zustoßen? 3. Wir wollen nächstes Jahr heiraten, kann ich den Namen von den Kindern einfach so umändern oder muss ich bei meinem 1. Sohn irgendwelche Anträge stellen. Der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt und ist auch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen, wurde vom Gericht aber durch einen Vaterschaftstest festgestellt. Diese Fragen beschäftigen mich im Moment sehr stark und ich hoffe dass Sie mir dabei helfen könne. Vielen Dank schon mal im Vorraus. Liebe Grüße Babaluna
Hallo, 1. Nein, Sorgerercht muss gesondert geregelt werden 2. Wenn der KV noch lebt, schwierig (außer Adoption). Machen Sie ein Vorsorgetestament. Dann entscheidet ein Gericht. Es muss aber eine enge Bindung zum Stiefvater u nahezu keine zum Vater bestehen, damit das klappt 3. Bzgl. des ersten Kindes muss der KV zustimmen, sonst sieht es schlecht aus Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, aus eigener Erfahrung: 1. ja, das kannst du alles beim Jugendamt vorher klären, also eine Vaterschaftsanerkennung z.B. und damit gleich die Unterhaltsvereinbarung im Falle der Trennung. Automatisch geht da nix, weil ihr nicht verheiratet seid. ACHTUNG: Als Nichtverheiratete hast automatisch erstmal DU das alleinige Sorgerecht für dein Kind. Auch das kannst du im Vorfeld schon mit deinem Partner teilen, ABER: Das geht dann nicht mehr rückgängig zu machen. 2. gar nicht. Es läge für den Fall der Fälle im Ermessen eines Familiengerichts, wo das Kind bleiben soll. Du kannst in deinem Testament Wünsche äußern, aber eine rechtliche Handhabe gibt es leider nicht. 3. Den Namen eures gemeinsamen Kindes könnt ihr gemeinsam ändern. Wenn du für deinen ersten Sohn das ALLEINIGE Sorgerecht hast, dann kannst du auch einen Antrag auf Namensänderung stellen. ABER: einer Adoption müsste der leibliche Vater zustimmen. Unterhalt und Co. hat damit rein gar nichts zu tun. VlG Annette
Ähnliche Fragen
Mittlerweile hat sich das Standesamt gemeldet. Sie würden den Vorgang an die Standesamtaufsicht weiterleiten und meinen Mann "zu gegebener Zeit" informieren. Wird damit nicht der Widerspruch verschleppt? Ist es nicht schwieriger, die Namensänderung (Einbennennung sagt das Standesamt) rückgängig zu machen, je länger der Vorgang dauert? Müssen wir un ...
Hallo! Habe mich damals noch in der SS von meinem Ex-Mann getrennt und wir wurden 2 1/2 Monate nach der Geburt meiner Tochter geschieden. Da sie ehelich geboren wurde, trägt sie den Namen meines Ex-Mannes - ich habe kurz nach der Scheidung wieder meinen Mädchennamen angenommen. Er kümmert sich nicht um die Kleine, erkundigt sich nicht beim J ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage wenn es um die Nachnamensänderung geht. Ich hoffe sie können mir helfen. Der Vater meines Sohnes und ich haben uns getrennt. Wir waren nicht verheiratet, hattes es aber vor. Deswegen habe ich damals zugestimmt das unser Sohn von anfang an seit er geboren würde den Nachnamen seines Vater trägt um sich s ...
Meine Tochter hat den namen meine Ex Freundes gekriegt als sie geboren wurde da wir beide damals verlobt waren und nach der Geburt heiraten wollten. Leider trennte er sich von mir als meine Tochter 3,5 Monate alt war. Damals war es mir nicht mehr möglich ihren Nachnamen in meinen zu ändern. Als ich diesbezüglich beim amt anrief und mich informieren ...
Sehr geehrte Frau Bader, und zwar beschäftigt mich folgende Frage. Ich habe eine nichteheliche Tochter (4Jahre) welche meinen Nachnamen trägt und bei mir wohnt. Der Vater hat jedes 2.te Wochenende umgangsrecht, auf welches wir uns gemeinsam geeinigt haben. Nun bin ich seit einiger Zeit in einer neuen Beziehung und im 6 Monat von meinem Partner ...
Hallöchen, Ich habe zwei Fragen. Zum einen geht es ums Sorgerecht. Wir sind seit 3J getrennt. Der KV (wir waren nicht verheiratet) hat auch das Sorgerecht seit Geburt, mein Kind (5J) hat auch seinen Namen. Nun ist es so, dass der Kindsvater keinen Umgang mehr wünscht, da ich auf den titulierten Unterhalt bestehe. Er blockt alles ab. Hat mich bei W ...
Liebe Frau Bader, mein Ex und ich waren nicht verheiratet. Er Zwang mich beim Standesamt zu unterschreiben das unser Kind so heißen muß wie er - weil sein Kind nicht so heißen durfte wie ich und die Geschwister da wir den Nachnamen meines Ex Mannes tragen - . Unter Druck gesetzt hab ich das unterschrieben, ebenso auf dem Jugendamt die Sorgerechtse ...
Guten Abend Fr Bader Meine Name ist Beatrice Ich habe eine Problem und zwar, habe Beziehung mit eine man kappt und bin ich schwanger geworden, wir schreiten jetz wegen Sorgerecht, ich will aber das er nicht bekommen, mit grund der kommen von Iran, und der hat mehrmals zu mir gesagt wenn kind 3 jahre alt ist, der schicke sie nach Iran habe angst ...
Guten Tag, ich habe große Sorge. Der Vater meiner 2 Kinder hat im Dezember 2025 einen Antrag auf das gemeinsame Sorgrecht gestellt. Bisher hatte ich seit Geburt das alleinige. Aus Angst vor den Kosten habe ich nachgegeben und bin vor dem Gerichtstermin zum Jugendamt gegangen und habe das Sorgerecht dort geteilt, aber nur unter der Voarussetzung, ...
Hallo Frau Bader, Ich habe vor 7 Jahren eine Tochter per Notkaiserschnitt geboren. Meine Tochter hatte zur Geburt mein Namen. Der Kindsvater war zügig los um beim Standesamt unser Kind anzumelden. Er hatte dann den Nachnamen von ihm eintragen lassen. Ich kann mich bis heute nicht daran erinnern dem zugestimmt zu haben. Damals sagte ich zu ihm, na ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss