Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einen 7jährigen Sohn aus einer früheren Partnerschaft und habe nun einen neuen Partner mit dem ich im Oktober auch ein Kind bekomme. Nun habe ich 3 Fragen. 1. da wir nicht verheiratet sind, müssen wir irgendwelche Vorkehrungen treffen bzgl. Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung und wird das bei der Geburt automatisch geregelt wenn er als Vater angegeben wird? 2. Wie kann ich am besten sicherstellen, dass mein Partner das Sorgerecht für meinen 1. Sohn (aus der anderen Partnerschaft) bekommt, sollte mir etwas zustoßen? 3. Wir wollen nächstes Jahr heiraten, kann ich den Namen von den Kindern einfach so umändern oder muss ich bei meinem 1. Sohn irgendwelche Anträge stellen. Der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt und ist auch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen, wurde vom Gericht aber durch einen Vaterschaftstest festgestellt. Diese Fragen beschäftigen mich im Moment sehr stark und ich hoffe dass Sie mir dabei helfen könne. Vielen Dank schon mal im Vorraus. Liebe Grüße Babaluna
Hallo, 1. Nein, Sorgerercht muss gesondert geregelt werden 2. Wenn der KV noch lebt, schwierig (außer Adoption). Machen Sie ein Vorsorgetestament. Dann entscheidet ein Gericht. Es muss aber eine enge Bindung zum Stiefvater u nahezu keine zum Vater bestehen, damit das klappt 3. Bzgl. des ersten Kindes muss der KV zustimmen, sonst sieht es schlecht aus Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, aus eigener Erfahrung: 1. ja, das kannst du alles beim Jugendamt vorher klären, also eine Vaterschaftsanerkennung z.B. und damit gleich die Unterhaltsvereinbarung im Falle der Trennung. Automatisch geht da nix, weil ihr nicht verheiratet seid. ACHTUNG: Als Nichtverheiratete hast automatisch erstmal DU das alleinige Sorgerecht für dein Kind. Auch das kannst du im Vorfeld schon mit deinem Partner teilen, ABER: Das geht dann nicht mehr rückgängig zu machen. 2. gar nicht. Es läge für den Fall der Fälle im Ermessen eines Familiengerichts, wo das Kind bleiben soll. Du kannst in deinem Testament Wünsche äußern, aber eine rechtliche Handhabe gibt es leider nicht. 3. Den Namen eures gemeinsamen Kindes könnt ihr gemeinsam ändern. Wenn du für deinen ersten Sohn das ALLEINIGE Sorgerecht hast, dann kannst du auch einen Antrag auf Namensänderung stellen. ABER: einer Adoption müsste der leibliche Vater zustimmen. Unterhalt und Co. hat damit rein gar nichts zu tun. VlG Annette
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