Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung bei geteiltem Sorgerecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Namensänderung bei geteiltem Sorgerecht?

finn7711

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage wenn es um die Nachnamensänderung geht. Ich hoffe sie können mir helfen. Der Vater meines Sohnes und ich haben uns getrennt. Wir waren nicht verheiratet, hattes es aber vor. Deswegen habe ich damals zugestimmt das unser Sohn von anfang an seit er geboren würde den Nachnamen seines Vater trägt um sich später auch die ganzen Behörden gänge zu sparen! Nun meine Frage, kann ich auch Ohne die Zustimmung des Vaters den Nachnamen meines Sohnes ändern? Unser Sohn lebt bei mir uns ist 16 Monate alt! Ich freue ich von Ihnen zu hören und vielen Dank MfG Michelle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, können Sie auf keinen Fall. Auch wird es schwer werden, diese Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Sie haben der Namensgebung ja zugestimmt. Liebe Grüße, NB


Pamo

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Nein, der Vater muss der Änderung zustimmen, sonst geht es nicht.


Sternenschnuppe

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Und auch mit Zustimmung ist das keine Garantie Verschiedene Namen sind heute keine Besonderheit mehr und bedeuten keine Ausgrenzung mehr Steht und fällt mit dem Sachbearbeiter, Einverständnis vorrausgesetzt Auch bei alleinigem Sorgerecht wäre das so, da das Kind den Namen des Vaters trägt.


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