Mitglied inaktiv
Hallo! Habe mich damals noch in der SS von meinem Ex-Mann getrennt und wir wurden 2 1/2 Monate nach der Geburt meiner Tochter geschieden. Da sie ehelich geboren wurde, trägt sie den Namen meines Ex-Mannes - ich habe kurz nach der Scheidung wieder meinen Mädchennamen angenommen. Er kümmert sich nicht um die Kleine, erkundigt sich nicht beim JA und hält sich auch nicht an frühere Auflagen des Gerichtes, wo es seinerzeit hieß, es bleibt vorläufig beim gemeinsamen Sorgerecht, um das Verantwortung sbewußtsein des KV zu stärken. (Das ist jetzt nächsten Monat 3 Jahre her). Meine Tochter hat keinerlei Beziehung zu ihm und dem Namen - sie sagt immer, sie heißt wie ihre Mama, Ona und Opa und möchte den anderen Namen gar nicht hören. Leider gibt mein Ex-Mann nicht die Unterschrift, die zur Namensänderung nötig ist. Werde jetzt erneut das alleinige Sorgerecht beantragen und die Sachbearbeiterin vom JA wird das dieses Mal befürworten (hoffe, auch der Richter hat dann ein Einsehen). Wie ist das dann mit der Namensänderung? Benötige ich dann immer noch die Unterschrift von meinem Ex-Mann oder nicht, wenn ich das alleinige Sorgerecht erhalten sollte? Er hat jetzt sogar eine Privatinsolvenz beantragt und ich finde es auch deshalb nicht toll und fair, wenn meine Tochter (5) weiterhin diesen Namen tragen soll, den sie gar nicht mag. LG Danie mit Chiara *13. Juli 2003 + Bauchfloh inside 16+5
Hallo, bei gemeinsamen Sorgerercht und einem ehelich geborenen Kind ist eine Namensänderung wie von Ihnen beschrieben nahezu auszuschließen. Es braucht einen wichtigen Grund und der geht über neue Familie etc hinaus. Liebe grüsse, NB
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