Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges Sorgerecht / Namensänderung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleiniges Sorgerecht / Namensänderung

Knatti

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Hallöchen, Ich habe zwei Fragen. Zum einen geht es ums Sorgerecht. Wir sind seit 3J getrennt. Der KV (wir waren nicht verheiratet) hat auch das Sorgerecht seit Geburt, mein Kind (5J) hat auch seinen Namen. Nun ist es so, dass der Kindsvater keinen Umgang mehr wünscht, da ich auf den titulierten Unterhalt bestehe. Er blockt alles ab. Hat mich bei WhatsApp blockiert, geht nicht ran wenn ich anrufe, es wird keine SMS beantwortet, nichts. Wie sind da meine Aussichten das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Und kann ich den Nachnamen meines Kindes ohne seine Zustimmung ändern lassen? Vielen Dank, Knatti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, insgesamt gibt es die alleinige elterliche Sorge nur mit seinem Willen - oder wenn er gar nicht mitwirkt (zB weil er unbekannt verzieht). Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Aussichten auf alleiniges Sorgerecht sind schlecht. Und sooo oft brauchst Du ihn auch nicht für eine Unterschrift. Wird überbewertet. Wenn Du allerdings einige wichtige Unterschriften durch das Gericht ersetzen lassen musst, weil er sich nicht bewegt, könnte eine Entscheidung Richtung alleiniges Sorgerecht positiv werden. Auf jeden Fall Protokoll führen, Daten und Fakten niederschreiben. Die Aussichten auf Änderung des Nachnamens sind noch schlechter, vergiss es! Fehler gemacht, die man schlecht heilen kann. Arrangiere Dich damit.


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