Alleiniges Sorgerecht / Namensänderung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Alleiniges Sorgerecht / Namensänderung

Hallöchen, Ich habe zwei Fragen. Zum einen geht es ums Sorgerecht. Wir sind seit 3J getrennt. Der KV (wir waren nicht verheiratet) hat auch das Sorgerecht seit Geburt, mein Kind (5J) hat auch seinen Namen. Nun ist es so, dass der Kindsvater keinen Umgang mehr wünscht, da ich auf den titulierten Unterhalt bestehe. Er blockt alles ab. Hat mich bei WhatsApp blockiert, geht nicht ran wenn ich anrufe, es wird keine SMS beantwortet, nichts. Wie sind da meine Aussichten das alleinige Sorgerecht zu bekommen? Und kann ich den Nachnamen meines Kindes ohne seine Zustimmung ändern lassen? Vielen Dank, Knatti

von Knatti am 25.11.2018, 15:32



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht / Namensänderung

Hallo, insgesamt gibt es die alleinige elterliche Sorge nur mit seinem Willen - oder wenn er gar nicht mitwirkt (zB weil er unbekannt verzieht). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2018



Antwort auf: Alleiniges Sorgerecht / Namensänderung

Die Aussichten auf alleiniges Sorgerecht sind schlecht. Und sooo oft brauchst Du ihn auch nicht für eine Unterschrift. Wird überbewertet. Wenn Du allerdings einige wichtige Unterschriften durch das Gericht ersetzen lassen musst, weil er sich nicht bewegt, könnte eine Entscheidung Richtung alleiniges Sorgerecht positiv werden. Auf jeden Fall Protokoll führen, Daten und Fakten niederschreiben. Die Aussichten auf Änderung des Nachnamens sind noch schlechter, vergiss es! Fehler gemacht, die man schlecht heilen kann. Arrangiere Dich damit.

Mitglied inaktiv - 25.11.2018, 16:09



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