Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich habe nochmal eine Frage. Das ich die Krankenkasse zahlen muß, finde ich nicht so toll, aber da kann man ja nichts machen. Was wird als Einkommen angerechnet? Ich habe das Kindergeld von beiden Kindern und das Erziehungsgeld. Davon berechnet mir die Krankenkasse 1/3 zur Beitragszahlung. Nun möchte ich gerne wissen, ob sie das Erziehungsgeld als Einkommen mit anrechnen dürfen? Denn bei allen Ämtern wird es nicht als Einkommen gerechnet. Warum darf das dann die Krankenkasse oder haben die sich da vermacht? Und wie sieht es aus, wenn ich wieder Studieren würde? Ich wollte immer noch ein Aufbau studium nach dem Erziehungsjahr machen. Nun überlege ich ob ich mich zum April einschreibe, da ich da ja weniger Krankenkasse bezahle. Nun weiß ich nicht was ich mache, denn streß würde es beim Studium mit Baby schon sein. (Das habe ich nämlich schon einmal durch).
Liebe Klepa, das Krankenversicherungsgesetz sagt dazu: § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder (1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt. (2) Die Satzung der Krankenkasse muß mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind. Die §§ 223 und 228 Abs. 2, § 229 Abs. 2 und die §§ 238a und § 243 Abs. 2 dieses Buches sowie § 23a des Vierten Buches gelten entsprechend. Erfragen Sie also bei Ihrer Krankenversicherung die Satzung! Gruß, NB
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