Mitglied inaktiv
hatte das schonmal gefragt ..bin heute etwas verwirrt...sie sagten mir mal, dass man 3 jahre erziehungszeit hat, und beim kind zuhause sein darf! trotz sozialhilfe bei beiden elternteilen. heute sagte mir eine zuständige dame beim sozialamt, dass unser kind nach 2 jahren, wenn ein kindergartenplatz da ist, dort hin muss, und ich arbeiten muss...wenn möglich voll. ich sehe aber nicht ein dass man pauschal sagen kann, ein kind muss mit 2 jahren in eine kita...ist das überall verschieden, wieviel erziehungsurlaub macht in anspuch nehmen kann? man kann doch nich gewungen werden sein kind mit grade 2 abzugeben, womöglich noch den ganzen tag?! es sieht so aus, dass mein mann evtl studieren möchte, und wir dann von seinem bafög, und sozialleistungen leben werden. daraufhin sagte die frau beim amt das mit den 2 jahren. was ist wenn mein mann bspw. arbeitslos wird im juli nächstes jahr, und nicht studiert, ..dann bekommen wir auch nach einem jahr harz 4 und mein kind muss mit 2 jahren schon weggegeben werden? bitte um eine antwort vom experten, danke:-) jana
Hallo, ich habe das nicht gesagt. ArbGeld II soll im Notfall helfen, wenn beide arbeitssuchend sind. Der Staat ist aber nicht bereit, es zu finanzieren, wenn beide Eltern zu Hause bleiben wollen und in dieser Zeit keine Arbeit suchen. Das geht bei Leuten, die arbeiten, ja auch nicht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
es wird bei uns auch nicht so sein dass wir beide zuhause bleiben wollen. für uns steht fest dass ich zuhause sein werde und mein mann arbeiten geht. meine frage galt dem fall, wenn er nach dem 1 jahr arbeitslosengeld aber harz 4 beantragen muss, dann ist unser kind noch lange keine 2 jahre.. klar wird er auch dann weiter suchen... aber darf ich denn zuhause die erziehung übernehmen? mein hat hat bei uns eh die besseren berufschancen..und wir möchten wenns geht nicht dass der kleine schon mit 2 voll in eine kita geht, ..das ist sehr früh.
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