GabiG
Hallo Frau Bader, die Leitung weiß um die Haftung,dass der Versicherungsschutz besteht, egal von wem oder ob die Kinder abgeholt werden. Sie beharrt darauf, dass der Abholer mindestens 12 Jahre sein muss, die Regelung wäre eben so, sonst kommt ja bald jeder an (Originalton). Mir wurde gesagt, sie würden die Kinder nicht rausgeben ! Dürfen die das überhaupt ? Ich will das ja nicht an die große Glocke hängen, fühle mich aber nicht richtig behandelt. Wenn ich meinem Sohn das Abholen nicht zutrauen würde, würde ich das ja nicht in Erwägung ziehen. Aber darum gehts gar nicht, nur um die 12 Jahre. Brauchen die nicht eine Rechtsgrundlage für ihr Verhalten ? Mit der Unfallkasse habe ich auch noch mal gesprochen, die meinen auch, die Leitung hätte das letzte Wort, das Entscheidungsrecht. Stimmt das ? Obwohls der Leitung gar nicht auf die Einsichtsfähigkeit ankommt, sie sagt ja gar nicht, dass mein großer Sohn nicht in der Lage wäre, die Kinder abzuholen, es geht nur um die 12 Jahre. Bin enttäuscht, dass sich die Leitung, mit der ich immer gut zurechtkam, sich so anstellt. Ist das Verhalten der Leitung rechtlich zulässig ? Danke, Gabi G
Hallo, Problem ist, dass der KiGa die Obhut hat und für den Fall. das was passiert, evtl. auch strafrechtl. belangt werden können. Liebe Grüsse, NB
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