Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich bin noch verheiratet, getrennt seit anderthalb Jahren, die Scheidung wurde jetzt eingereicht. Von meinem neuen Partner bin ich jetzt schwanger. Lt. meiner Anwältin wird es knapp, die Scheidung noch vor der Geburt im Januar durchzukriegen. Was ist, wenn mein Baby noch ehelich geboren wird? Was muß dann alles veranlaßt werden?
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich leider nichts sagen.. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, dann ist dein Ex per Gesetz der Vater - es sei denn, ihr lasst (mit Zustimmung der beiden Männer!) bereits vorher alles beim Jugendamt regeln. Am besten einen Termin mit allen gemeinsam dort vereinbaren - geht schon in der SS. Gruß, speedy
Mitglied inaktiv
Also 1999, als meine Älteste geboren wurde, konnte man da noch nichts vorher bei JA regeln. Das heißt: Das Kind wird (schein) ehelich geboren. Der zunächst rechtliche Vater ist zuständig in Fragen der Namensgebung, Krankenversicherung und das Kind wird zunächst ins Stammbuch der Familie (also deiner Ex-Familie) eingetragen. Dann kann das Kind auf Feststellung der Vaterschaft klagen. Dazu bestellt das JA eine Vormundsschaft. Wenn sich alle Beteiligten einig sind, geht das recht flott mit der Verhandlung und dann braucht es keinen Vaterschaftstest. Danach wird dann das Kind "umgetragen". Wie sich das mit der Beantragung von Elterngeld und so verhält weiß ich nicht. Frag doch direkt bei der zuständigen Stelle nach. Ach so und nochwas: Ich habe damals um Beschleunigung des Scheidungsverfahrens gebeten, das ist abhängig davon, was der Richter sagt, aber bei mir hat es geklappt und ich bin dann zumindest vor dem zweiten Kind noch rechtskräftig geschieden worden. LG und alles Gute, Annette
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