Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch nachtrag zur Lohnfortzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch nachtrag zur Lohnfortzahlung

Soulreaverin

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Hallo hatte ja schon erwähnt das ich als 400 Euro Kraft arbeite und das nach 20.00 uhr, nun weiß ich ja wenn mein Chef nichts anderes hat werde ich arbeitunfähig geschrieben ? Aber wie ist das wenn er nur was hat mit weniger Stunden bekomme ich denn selben Lohn ? Oder was ist wenn ich nicht dann kann wegen der Betreuung meiner anderen Kinder ? Wo bekommt mein chef das geld denn her für die Lohnfortzahlung ? Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie nicht im einer Gaststätte, Hotel et cetera arbeiten oder im Musikgewerbe tätig sind, dürfen Sie nur bis 20:00 Uhr arbeiten. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht eher einsetzen kann, müssen Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dann bekommen Sie Ihren Lohn weiter. Liebe Grüße, NB


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