Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, danke für die schnelle Antwort. Gilt das für alle Arztbesuche mit dem Kind während der Arbeitszeit? Silke Antwort vom 10.06.2010: „--Re: Arztbesuch wärhend der Arbeitszeit --Hallo, --da greift auch der § 616 BGb nicht. --Sie werden Urlaub nehmen müssen --Liebe Grüsse, --NB“ Frage vom 10.06.2010: „…Arztbesuch während der Arbeitszeit …Hallo Frau Bader, …ich muss mit Raik (8J.) für 3 Termine über den September verteilt zu …Gehöruntersuchungen/Logopädietests in die Uniklinik. Diese Untersuchungen werden …voraussichtlich über 2-4 Stunden gehen und mit Fahrzeit gerechnet, sicher einen 1/2 bis …ganzen Arbeitstag brauchen, da die Termine nicht alle direkt in der Früh sind. …Ich weiß jetzt schon, dass mein Chef Probleme machen wird aber die Klinik vergibt keine …Nachmittagstermine. … …Die Klinik stellt mir nur eine Bescheinigung aus, dass der Besuch notwendig ist. Da es sich …aber um keine Erkrankung handelt, bekomme ich keine Krankmeldung für das Kind. …Wie sieht die gesetzliche Regelung aus, wenn man mit dem Kind während der Arbeitszeit …zum Arzt muss (keine akute Erkrankung)? …1. ist das so als wenn ich selber krank bin, dass wenn der Termin nur während meiner …Arbeitszeit zu bekommen ist, muss der Arbeitgeber mich bezahlt freistellen? …2. Weil nicht ich es bin, sondern mein Kind, muss ich mir Urlaubstage nehmen? …3. Die Krankenkasse muss den Verdienstausfall bei notwendigen Arztbesuchen, für das …Kand, während der Arbeitszeit übernehmen, ähnlich so wie bei Krankmeldungen für das …Kind? …Gibt es einen Paragraphen dazu? …Vielen Dank schon mal im Voraus. …Silke“
Hallo, nein, nicht wenn das Kind krank ist. Dann haben Sie ja Anspruch auf Kinder-Krankentagegeld Liebe Grüsse, NB Hierzu der Text: der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor.
Mitglied inaktiv
Hallo Bei uns ist es so, dass akute Sachen dann eben gemacht werden und ich dann Minusstunden habe ( hatte, da nun BV ). Diese konnte ich nacharbeiten. Oder bekam vom Kinderarzt den Schein für die KK, dann habe ich meine Kindkranktage genommen. Nicht akute Termine habe ich versucht auf die freie Zeit zu legen und ggf. habe ich eben Urlaub genommen, die Oma ist mit ihm gefahren, ich habe vorgearbeitet etc. Im gesamten Freundes und Bekanntenkreis geht es auch so zu, in unterschiedlichen Firmen.
Mitglied inaktiv
"Dann haben Sie ja Anspruch auf Kinder-Krankentagegeld" Nee, nicht so ganz. Da wir mit meinen Eltern in einem Haus wohnen übernehmen diese die Pflege des kranken Kindes bis ich wieder von der Arbeit zurück bin. Das klappt auch schon seit Jahren prima :-).Ich habe somit keinen Anspruch auf Kinder-Krankentagegeld da ja Erwachsene anwesend sind. Aber mit dem Arztbesuch sieht es anders aus. Da meine Eltern ja nicht die Erziehenden sind, ist es mir schon wichtig selber zum Arzt zu gehen. Dort sind ja auch Entscheidungen zu treffen. Ich versuche soweit möglich jeden Termin auch auf Nachmittags zu legen. Da mein Chef aber bei jedem Arztbesuch während der Arbeitszeit motzt (auch bei meinen eigenen) wollte ich einfach mal wissen wie es im Grundsatz aussieht. Danke für die Antwort
Mitglied inaktiv
ich wäre als chef auch minderbegeistert, wenn man in der arbeitszeit zum arzt geht, ob wegen kind oder wegen sich. für mich wäre es selbstverständlich, urlaub zu nehmen, überstunden aufzubauen oder jemand anderen zu schicken.
Mitglied inaktiv
Hallo Vally, ich hatte nicht gefragt wie selbstverständlich es ist, Urlaub zu nehmen, Überstunden aufzubauen oder jemand anderen zu schicken. Ich wollte nur wissen wie die Rechtslage aussieht. Zwischen gefühltem Recht und Rechtsgrundlage liegt ja oft ein Unterschied. Und da ich mich sehr oft NICHT krankschreiben lasse wenn ich wirklich krank bin und ich auch oft mit hohem Fieber, Schmerzen u.ä. an meinen Schreibtisch gesessen habe, da mir meine Arbeit wichtig ist und ich nur ungerne eins meiner Projekte den Bach rungergehen sehe will ich trotzem manchmal wissen wie mein Recht aussieht :-P
Mitglied inaktiv
das hat dir frau bader ja auch beantwortet, doch du scheinst es nicht zu glauben. soweit ich von meinem personalchef informiert wurde, gibt es noch nicht mal einen rechtsanspruch für eigene arztbesuche während der arbeitszeit. bei uns in der firma wird das geduldet, weil die meisten es locker wieder reinarbeiten. kein wunder, daß chefs keine mütter einstellen wollen :-P
Mitglied inaktiv
..dann hat dein Personalchef dir etwas falsches gesagt: Muss eine ärztliche Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen, ist unter Fortzahlung der Vergütung eine Freistellung für die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich notwendiger Wegezeit zu gewähren. Auf jeden Fall sollen die Vorgesetzten möglichst vor dem Fernbleiben von der Arbeit unterrichtet werden. Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, zum Beispiel wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht. Gibt der Arzt aus organisatorischen Gründen in seiner Praxis Behandlungszeiten vor, so hat der Arbeitgeber für diese Zeiten das Entgelt fortzuzahlen. Ein persönlicher Verhinderungsgrund zur Begründung des Freistellungsanspruches liegt aber auch dann vor, wenn die ärztliche Versorgung zur Arbeitszeit erforderlich ist, wie bei zwingend festgelegten Besuchsterminen, zum Beispiel Blutabnahme im nüchternen Zustand oder Röntgen. Voraussetzung ist stets, dass der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung des Arztes keinen Einfluss nehmen kann, wenn der Arzt keinen anderen Termin mehr frei hatte oder eine Untersuchung vorgenommen werden soll, die nur während der Arbeitszeit erfolgen kann (LAG Hamm vom 18. März 2004, Az.: 11 Sa 247/03). PS.: Ich habe während der letzten 5 Jahre 1 Tag wegen der Kinder gefehlt und finde deine Meinung unsachlich
Mitglied inaktiv
stellt sich nun die frage, wann und ob eine ärztliche behandlung während der arbeitszeit erfolgen MUSS.... bei gleitzeit und mittagspausen sollte einiges möglich sein. ich habe in den letzten 15 jahren vielleicht 5 tage wegen der kinder gefehlt und würde niemals auf die idee kommen, eine freistellung zu beantragen, wenn mein kind zum arzt muß. ob das sachlich ist oder nicht, es ist meine meinung und meine einstellung. btw auch die des gesetzgebers, ne?
Mitglied inaktiv
Deine Meinung war hier aber nicht gefragt :-))) Ich bin hier schließlich nicht im Forum sondern habe im "Expertenforum Recht" eine Rechtsfrage gestellt und von Frau Bader (wie immer in den letzten 11 Jahren in denen ich hier ab und zu Fragen gestellt habe) eine äußerst kompetente und nette Antwort bekommen. Genau wie ich es erhofft hatte. Ebenso habe ich hier schon viele hilfreiche Tipps von anderen Mitgliedern bekommen und gelesen. Wenn du schon hier deine ungefragte Meinung äußerst sollte diese wenigstens sachlich und hilfreich sein und nicht um jemanden, über den du gar keine Ahnung hast, zu verurteilen.
Mitglied inaktiv
man hat immer die wahl und kann überlesen. wenn dir frau baders antwort gereicht hätte, hättest du ja nicht nachgehakt. das rechtsforum ist ein öffentliches forum, in dem jeder mitschreiben darf. wenn das nicht gewünscht wäre, würde man es-wie bei einigen anderen expertenforen hier im rub-für fremde schließen. mein tipp ist: urlaub nehmen wenn dir der nicht genehm ist, kann ich das leider nicht ändern. ich bin untröstlich.
Mitglied inaktiv
Frau Bader, vielen Dank
Mitglied inaktiv
macht nichts, wir waren ja auch fertig.
Mitglied inaktiv
Meine Güte,wie seid ihr denn drauf. Da scheint ja jemand aus Langeweile in diesem Forum zu sein und noch nicht mal Kinder zu haben.
Ähnliche Fragen
Laut Mutterschutzgesetz ist der Arbeitsgeber ja verpflichtet, werdende Mütter für Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freizustellen. Mein Arbeitgeber verweist jedoch darauf, dass wir flexible Arbeitszeiten haben und somit die Fehlzeit nicht als Arbeitszeit gilt (weil sie wohl nach Beliebem nachgeholt werden kann). Aufgrund einer speziellen Diagno ...
Hallo, ich bin noch im Erziehungsurlaub u. habe bei meinem Arbeitgeber einen 20-Wochenstundenvertrag, laut dem die Arbeitszeit auf 3 Tage/Woche verteilt ist: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag. Einmal hat mein Sohn montags gehumpelt, ich bekam montags nachmittags einen Termin beim KiA, der sagte, wahrscheinlich ist es nur gestaucht, aber er selbe ...
Hallo Frau Bader, ich muss mit Raik (8J.) für 3 Termine über den September verteilt zu Gehöruntersuchungen/Logopädietests in die Uniklinik. Diese Untersuchungen werden voraussichtlich über 2-4 Stunden gehen und mit Fahrzeit gerechnet, sicher einen 1/2 bis ganzen Arbeitstag brauchen, da die Termine nicht alle direkt in der Früh sind. Ich weiß jet ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine halbe Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten, arbeite im Prinzip täglich von 8-12 Uhr. Ich bin jetzt in der 17. SSW. Darf ich meine Arztbesuche, die während der üblichen Arbeitszeit erfolgen, anrechnen? Danke und viele Grüße.
Hallo Frau Bader, ich hab eine Frage meine Elternzeit endet im Januar und eigentlich dachte ich das ich ganz normal wieder meine Arbeit nachgehe, habe mit meinem Chef ein Gespräch gesucht und hatte ihm vorgeschlagen, dass ich gern wieder ab Januar zur Verfügung stehe. Ich aber grad wegen dem Kindergarten nur frühs oder Nacht arbeiten könnte war er ...
Hallo Frau Bader, ich frage für unsere Tochter. Folgender Sachverhalt für den ich Hilfe brauche. Aus der geschiedenen Ehe sind 2 Kinder (9J./ 4J.) zu betreuen. Zur Zeit ist es so, das die Kinder von 14 Tagen 9 Tage bei der Mutter sind und 5 Tage beim Vater. Eine vorgeschlagene 7/7 Tage Betreuung lehnt er mit der Begründung ab, sein Arbeitgeb ...
Hallo, Vielen lieben Dank für Ihre Mühe! Ich arbeite 30% und habe im Arbeitsvertrag keine Regelung bzgl. der Arbeitszeit. Ich regle das mit meiner Chefin und meinen Kollegen, bislang war das problemlos möglich. Mündlich würde ich darauf hingewiesen, dass ich mindestens einen Nachmittag arbeiten muss, was ich jede Woche erfülle. Mehr Abs ...
Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich bis zum 22.07.24 in Elternzeit, geplant war danach wieder nachts arbeiten zu gehen (Bäckerei) Nun bin ich ungeplant wieder Schwanger (5. Woche) und werde vorraussichtlich wie beim 1. Kind ein BV bekommen zwecks der Arbeitszeiten. Meine Sorge ist nun, dass der AG mich ab 6 Uhr beschäfti ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage und vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort die Vergabe eines Krippen oder Kitaplatzes geht bei uns nach Punkten. Je mehr Punkte man hat, desto mehr Chancen hat man einen Kitaplatz zu bekommen. Zum Beispiel haben Alleinerziehende oder Geschwister Kinder mehr Punkte als zb nur ein Kind. Und ab ei ...
Hallo Frau Bader, Nach Ende der elternezeit gehe ich seit September 24 wieder arbeiten. Vorab wurde telefonisch geklärt wie und zu welchen Zeiten ich wieder komme. Abgemacht war von 8-12:30 da ich ja mittags meine Tochter zuhause betreuen muss/ möchte! Nun verlangt mein Arbeitgeber dass ich flexibel einsetzbar sein muss und soll zusätzlich mitt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse