Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich muss mit Raik (8J.) für 3 Termine über den September verteilt zu Gehöruntersuchungen/Logopädietests in die Uniklinik. Diese Untersuchungen werden voraussichtlich über 2-4 Stunden gehen und mit Fahrzeit gerechnet, sicher einen 1/2 bis ganzen Arbeitstag brauchen, da die Termine nicht alle direkt in der Früh sind. Ich weiß jetzt schon, dass mein Chef Probleme machen wird aber die Klinik vergibt keine Nachmittagstermine. Die Klinik stellt mir nur eine Bescheinigung aus, dass der Besuch notwendig ist. Da es sich aber um keine Erkrankung handelt, bekomme ich keine Krankmeldung für das Kind. Wie sieht die gesetzliche Regelung aus, wenn man mit dem Kind während der Arbeitszeit zum Arzt muss (keine akute Erkrankung)? 1. ist das so als wenn ich selber krank bin, dass wenn der Termin nur während meiner Arbeitszeit zu bekommen ist, muss der Arbeitgeber mich bezahlt freistellen? 2. Weil nicht ich es bin, sondern mein Kind, muss ich mir Urlaubstage nehmen? 3. Die Krankenkasse muss den Verdienstausfall bei notwendigen Arztbesuchen, für das Kand, während der Arbeitszeit übernehmen, ähnlich so wie bei Krankmeldungen für das Kind? Gibt es einen Paragraphen dazu? Vielen Dank schon mal im Voraus. Silke
Hallo, da greift auch der § 616 BGb nicht. Sie werden Urlaub nehmen müssen Liebe Grüsse, NB
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