Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin noch im Erziehungsurlaub u. habe bei meinem Arbeitgeber einen 20-Wochenstundenvertrag, laut dem die Arbeitszeit auf 3 Tage/Woche verteilt ist: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag. Einmal hat mein Sohn montags gehumpelt, ich bekam montags nachmittags einen Termin beim KiA, der sagte, wahrscheinlich ist es nur gestaucht, aber er selber kann nicht ausschließen ob es ein Bruch ist - also lieber röntgen. Röntgen am gleichen Tag (Montag) hat er mir abgeraten: Lieber noch eine Nacht abwarten, vielleicht wird es besser, dann hat man nicht umsonst geröngt. Röntgen am Dienstag nachmittag aber auch nicht gut: wenn es nicht besser wird, dann doch lieber gleich, falls es doch ein Bruch ist, soll er nicht noch den ganzen Tag damit rumlaufen ... - also es lief darauf hinaus, dass ich wenn, dann am Dienstag Vormittag röntgen lasse. Da allerdings hätte ich arbeiten müssen. Es kam so, dass ich am Dienstag vormittag zum Chirurg bin um röntgen zu lassen, bin aber danach noch 2 Stunden später als normal ins Büro gefahren (es war kein Bruch, und der Kleine konnte in den KiGa). Dort habe ich eine Bescheinigung über den Artzbesuch abgegeben, ich dachte, ich krieg das bezahlt, weil das war ja kein unentschuldigtes oder selbstverschuldetes Fehlen. Die haben mir gesagt, entweder gebe ich eine Krankmeldung ab für den ganzen Tag (Pflege erkranktes Kind) oder ich kompensiere die Fehlzeit mit Überstunden bzw. Urlaubsstunden. Stundenweise Krankmeldung ginge nicht (wenn's um Pflege erkranktes Kind geht - im eigenen Fall, wenn ich hätte selber zum Arzt müssen, wäre es gegangen ...) Stimmt das? Das kommt mir so unverschämt vor. Bei uns gehen Kollegen während der Bürozeit zur Massage od. Krankengymnastik ohne nachweisen zu müssen, dass es keinen Termin gab außerhalb ihrer Arbeitszeit u. sie kriegen das bezahlt. In meinem Fall aber muss ich wie gesagt entweder Freizeitausgleich opfern oder ich bringe eine Krankmeldung vom KiA für den gesamten Tag und war dann einen halben Tag umsonst auf Arbeit . Das animiert einen ja, bei jedem Zipperlein lieber gleich ganz zuhause zu bleiben ... ist das tatsächlich rechtens und so gewollt? Danke & mfG Lisa
Hallo, wenn es keine Krankschreibung vom Arzt gibt, haben Sie keinen Anspruch. Gruß, NB
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