Hämamatom
Sehr geehrte Frau Bader, am 13.01. stellte ich diese Anfrage hier http://www.rund-ums-baby.de/recht/Ausserordentliche-kurzfristige-Aenderung-am-Provisionsmodell-Einfluss-auf-Eltern_138283.htm Der ET ist mittlerweile korrigiert auf den 27.7. Die betroffenen "Ausgleichsmonate" der Provision wären März & April (dort wird der Februar nur anteilig provisioniert). Ab Mai gäbe es dann wieder "richtige" Provision Und wegen des Beschäftigungsverbots fragte ich, weil es bisher schon einige Komplikationen gab und nicht klar ist wie lang ich tatsächlich noch arbeiten werde. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Hallo, ich verstehe das Problme nicht. Sie bekommen EG berechnet nach den letzten 12 Mo vor der Geburt. Ob Provisionen im März o Mai ausgezahlt werden, ist nicht erheblich. Bei Komplikationen bekommen Sie eine Krankschreibung, kein BV Liebe Grüße NB
desireekk
Bezgl. des beschäftigungsverbots: Welchge "Komplikationen" meinst Du? Schwierigkeiten mit dem Ag oder eher gesundheitlicher Natur? Wenn zweitreres: das ist kein Grund für ein BV, das ist ein Grund für eine Krankschreibung. Gruss Désirée
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