Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neues Urlaubsrecht: verfällt Urlaub nach Elternzeit, wenn 15 Monate vorbei?

Frage: neues Urlaubsrecht: verfällt Urlaub nach Elternzeit, wenn 15 Monate vorbei?

Aileen

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: Nach neuer Rechtssprechung verfällt nicht genommenere Urlaub wegen Krankheit ja nach 15 Monaten. Ich konnte nun vor meinem Mutterschutz nicht meinen gesamten Jahresurlaub nehmen, da ich während des Urlaubs erkrankt bin (Krankenhaus). Mir stehen für dieses Jahr bei insgesamt 30 Tagen noch 9 Tage zu. Diese würde ich gerne in 2014, wenn ich wieder arbeiten will, nach der Elternzeit nehmen. Dann sind aber 15 Monate rum. Kann mein Arbeitgeber diesen Urlaub streichen (meinen gesetzlichen Urlaub habe ich in 2012 ja schon genommen)? Ab wann gelten denn ggf. die 15 Monate? Ab Januar 2013? Mein Mutterschutz endet am 05.01.2013. Herzlichen Dank, Aileen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, BAG 9 AZR 353/10? hier gilt die Sonderregelung des BEEG. Danach können Sie den Urlaub auch in dem ja nehmen, in dem die Elternzeit endet oder im Folgejahr Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Nein, kann er nicht! Das hat ja nix mit "Nicht-Urlaub" wg Krankheit, sondern wegen MuSchu und EZ zu tun. Urlaub, denn du vor der Geburt bzw Mutterschutz nicht genommen hast, kannst du in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet bzw dem Jahr danach. Endet deine EZ also am 13.07.2013, dann musst du ihn genommen haben bis 31.12.2014. Gruß Sabine


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