Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neues gesetz sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neues gesetz sorgerecht

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist jetzt 5 Jahre alt. in den 5 Jahren waren der KV und ich 2 Jahre nochmal zusammen. ( Trennung vor der Geburt, nochmal versucht als meine Tochter 2 bis 4 Jahre alt war). Er hat sich nie um das Sorgerecht gekümmert ( alleinige Sorgerecht bei mir) und hat zwar ab und zu angerufen und auch ab und zu mal ein Päckchen geschickt. Ca 3-5x war er im Jahr zu Besuch da. Als wir zusammen waren haben wir zusammen gelebt. Vor fast einem Jahr hat er sie das letzte Mal gesehen ( es ging vom KV aus). Der KV hat noch NIE Unterhalt gezahlt. Jetzt plötzlich tyranisiert er mich mit Droh-emails und SMS. Er meint, dass es jetzt 2010 ein neues Gesetz gibt, dass den Vätern das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Der KV ist vorbestraft und ist wegen Drogen bereits auch aufgefallen ( Führerscheinentzug durch Drogen). Die Mutter des KV hat eine gespaltene Persönlichkeit ( nicht medizinisch bestätigt) und sehr unberechenbar. Ich habe Angst davor, dass dieser Mann einen Teil des Sorgerechtes bekommen könnte oder das er ihn alleine zu sich nehmen darf.( auch schon allein wegen der bösartigen Mutter, die meine Tochter allerdings nicht kennengelernt hat) Natürlich bin ich auch dafür, dass ein Kind weiß wer sein Vater ist, aber unter diesen Vorraussetzungen? Zu meiner Familiensituation: verheiratet mit neuem Partner, nicht vorbestraft, berufstätig. Mein Mann kümmert sich wie ein leiblicher Vater um meine Tochter. Das Jugendamt kann angeblich nichts machen, da der KV in Österreich lebt. Gibt es dieses Gesetz wirklich? und Was würden Sie mir raten? Vielen Dank schonmal im Vorraus MfG Mel


Mitglied inaktiv

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lies mal da: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=253331 der kv hat da etwas "gehört"..... das ist richtig. im einzelfall MÜSSTE da erst mal geklagt werden und dann ist es wie frau krause schreibt gerade in seinem fall hochfraglich. was er aber auf jeden fall hat, ist das umgangsrecht. bei seinem lebenswandel würde sich das aber sicher in einen betreuten umgang wandeln. du kannst dich erst mal entspannt zurücklehnen und abwarten. ach und unterhalt zahlen hat mit dem umgangsrecht nichts zu tun.


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