Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist jetzt 5 Jahre alt. in den 5 Jahren waren der KV und ich 2 Jahre nochmal zusammen. ( Trennung vor der Geburt, nochmal versucht als meine Tochter 2 bis 4 Jahre alt war). Er hat sich nie um das Sorgerecht gekümmert ( alleinige Sorgerecht bei mir) und hat zwar ab und zu angerufen und auch ab und zu mal ein Päckchen geschickt. Ca 3-5x war er im Jahr zu Besuch da. Als wir zusammen waren haben wir zusammen gelebt. Vor fast einem Jahr hat er sie das letzte Mal gesehen ( es ging vom KV aus). Der KV hat noch NIE Unterhalt gezahlt. Jetzt plötzlich tyranisiert er mich mit Droh-emails und SMS. Er meint, dass es jetzt 2010 ein neues Gesetz gibt, dass den Vätern das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Der KV ist vorbestraft und ist wegen Drogen bereits auch aufgefallen ( Führerscheinentzug durch Drogen). Die Mutter des KV hat eine gespaltene Persönlichkeit ( nicht medizinisch bestätigt) und sehr unberechenbar. Ich habe Angst davor, dass dieser Mann einen Teil des Sorgerechtes bekommen könnte oder das er ihn alleine zu sich nehmen darf.( auch schon allein wegen der bösartigen Mutter, die meine Tochter allerdings nicht kennengelernt hat) Natürlich bin ich auch dafür, dass ein Kind weiß wer sein Vater ist, aber unter diesen Vorraussetzungen? Zu meiner Familiensituation: verheiratet mit neuem Partner, nicht vorbestraft, berufstätig. Mein Mann kümmert sich wie ein leiblicher Vater um meine Tochter. Das Jugendamt kann angeblich nichts machen, da der KV in Österreich lebt. Gibt es dieses Gesetz wirklich? und Was würden Sie mir raten? Vielen Dank schonmal im Vorraus MfG Mel
Hallo, bitte allgemeiner fragen Ciao, NB
Mitglied inaktiv
lies mal da: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=253331 der kv hat da etwas "gehört"..... das ist richtig. im einzelfall MÜSSTE da erst mal geklagt werden und dann ist es wie frau krause schreibt gerade in seinem fall hochfraglich. was er aber auf jeden fall hat, ist das umgangsrecht. bei seinem lebenswandel würde sich das aber sicher in einen betreuten umgang wandeln. du kannst dich erst mal entspannt zurücklehnen und abwarten. ach und unterhalt zahlen hat mit dem umgangsrecht nichts zu tun.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, wir haben heute unseren Weiber-Frauen-Mütter-Runde ;-) und eine heisse Diskussion ist entfacht - Was ist denn jetzt richtig - so wirklich sehen wir alle nicht durch - was gilt, was ist jetzt schon Gesetz. Wie ist das jetzt genau mit dem gemeinsamen Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern? - bei ehelichen sind wir uns zum ...
Hallo Frau Bader! Das erste mal bin ich in einem Forum, ich bin mal gespannt! Ich versuche Ihnen nun meine Situation zu schildern. Mein Sohn wird im Dezember 10 Jahre alt. Er besucht noch die Grundschule, 4. Klasse. Demnächst steht das Thema weiterführende Schule an. Seit mein Sohn 2 Jahre alt ist, lebe ich alleine mit ihm in der Ortschaft, in der ...
ich möchte gerne wissen wann das gesetzt in kraft geht! ich bin von meiner ex getrennt und möchte das gemeinsame sorgerecht nur sie will das nicht mit der begründung sie hat keine lust darauf mich anzurufen wenn irgendetwas ist!
hallo, habe mal eine Frage zum neuen Gesetz des gemeinsamen Sorgerechts. Mein Partner hat eine 9 jährige Tochter. Seine Exfreundin hat ihm bis jetzt das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Mit dem neuen Gesetz möchte er dies ändern und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Nun meine Frage: Ab wann hat er das Mitbestimmungsrecht? Ab Antragsst ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
Guten Tag Frau Bader, da auf mich bald voraussichtlich eine gerichtliche Auseinandersetzung zukommt, habe ich eine allgemeine Frage. Streitpunkt ist ein gemeinsames Kind, für das beide Elternteile das Sorgerecht haben. Sofern ein Elternteil einen Sorgerechtsantrag, konkret: Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), stellt, welche Möglic ...
Liebe Frau Bader, mein Ex und ich waren nicht verheiratet. Er Zwang mich beim Standesamt zu unterschreiben das unser Kind so heißen muß wie er - weil sein Kind nicht so heißen durfte wie ich und die Geschwister da wir den Nachnamen meines Ex Mannes tragen - . Unter Druck gesetzt hab ich das unterschrieben, ebenso auf dem Jugendamt die Sorgerechtse ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seid 11 Jahren alleinerziehende Mutter eines 14 Jahre alten Jungen . Die Umgangspflicht des Vaters besteht seid genau einem Jahr nicht mehr. Eine WhatsApp Nachricht zum Geburtstag lediglich und eine an Weihnachten. Kein telefonischen Kontakt in dem ganzen Jahr über. Jetzt soll auch noch der Unterhalt gekürzt werde ...
Guten Abend Fr Bader Meine Name ist Beatrice Ich habe eine Problem und zwar, habe Beziehung mit eine man kappt und bin ich schwanger geworden, wir schreiten jetz wegen Sorgerecht, ich will aber das er nicht bekommen, mit grund der kommen von Iran, und der hat mehrmals zu mir gesagt wenn kind 3 jahre alt ist, der schicke sie nach Iran habe angst ...
Guten Tag, ich habe große Sorge. Der Vater meiner 2 Kinder hat im Dezember 2025 einen Antrag auf das gemeinsame Sorgrecht gestellt. Bisher hatte ich seit Geburt das alleinige. Aus Angst vor den Kosten habe ich nachgegeben und bin vor dem Gerichtstermin zum Jugendamt gegangen und habe das Sorgerecht dort geteilt, aber nur unter der Voarussetzung, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt