beat75
ich möchte gerne wissen wann das gesetzt in kraft geht! ich bin von meiner ex getrennt und möchte das gemeinsame sorgerecht nur sie will das nicht mit der begründung sie hat keine lust darauf mich anzurufen wenn irgendetwas ist!
Hallo, ein Gesetz gibt es dazu noch nicht. Aber die Richter können sich an das Urteil des BVerfG halten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Leider ist es noch nicht in Kraft in dem Sinne. Aber viele Richter halten sich nach der Entscheidung schon daran. Die Chancen waren nie besser. Würde es nochmal übers JA versuchen und ansonsten zügig klagen. Viel Glück !
beat75
ich klage ja schon wegen dem umgangsrecht weil sie es mir nicht so zugesteht wie es viele kinderpsychologen es anraten und sie mich beschuldigt ich würde mich nicht um unseren gemeinsamen sohn kümmern!
beat75
ich finde es ungerecht das wir väter es nicht bekommen so wie die verheirateten väter!
Mitglied inaktiv
Ich finde es auch unmöglich. Sollte bei der Anerkennung abgefragt werden und dann sollte die Mutter in der Beweispflicht sein, warum der Vater es nicht bekommen soll. Aktuell muss sich der Vater beweisen, dass er dem würdig ist. Viel Glück und einen modernen Richter wünsche ich
beat75
danke dir!
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