Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gesetz wegen gemeinsamen Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern

Frage: gesetz wegen gemeinsamen Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Das erste mal bin ich in einem Forum, ich bin mal gespannt! Ich versuche Ihnen nun meine Situation zu schildern. Mein Sohn wird im Dezember 10 Jahre alt. Er besucht noch die Grundschule, 4. Klasse. Demnächst steht das Thema weiterführende Schule an. Seit mein Sohn 2 Jahre alt ist, lebe ich alleine mit ihm in der Ortschaft, in der ich aufgewachsen bin - getrennt vom Vater des Kindes, wir waren nicht verheiratet. Mein Sohn trägt auch meinen Nachnamen (was schon mehrfach zu Diskussionen mit dem Vater geführt hat). Markus hat ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Vater, der sich auch sehr um ihn kümmert. Ich involviere ihn und auch dessen Mutter in alles ein, was das Kind betrifft (Schule, Krankheiten, Freizeitgestaltung, Urlaub usw.) Eigentlich sieht alles nach der optimalen Lösung aus.Trotzdem mußte ich bei den Themen Einschulung oder auch noch zur Kindergartenzeit meinen Pluspunkt des alleinigen Sorgerechts anwenden, wenn es um den Standort der jeweiligen Institution ging. Schon einige Male mußten Entscheidungen auf dem Jugendamt getroffen werden, weil wir uns zu uneinig gewesen sind. Bis jetzt hat die Korrespondenz, nachdem dann eine Lösung meist auf dem Jugendamt gefunden war, immer recht gut geklappt mit Abholen von der Schule (wenn ich arbeiten bin) usw. Jetzt steht der Schulwechsel nach einer weiterführenden Schule an. Plötzlich (auch schon in der Vergangenheit, wenn es um Schule- oder Kindergartenstandpunkt ging) fragt der Vater nach dem gemeinsamen Sorgerecht. Er ist nicht einig mit dem Standort, den ich ausgesucht habe für unser Kind, wobei er nicht allzulange fahren muß, um ihn dort abzuholen. Ich fahre übrigens auch rechts oft diese Strecke (ca. 15 KM) um Markus abends, wenn ich arbeiten war, dort abzuhoen. Markus (Sohn) ist noch sehr gut zu lenken. Er will gar nicht entscheiden über diese Sache, wäre nur sehr dankbar, wenn die Eltern sich einig wären über dieses Thema. Was das Kindswohl angeht, wäre natürlich auf der Schule meiner Wahl alles im Lot.Ich weiß, dass ich mit dem alleinigen Sorgerecht bisher die Entscheidung über solche Dinge treffen konnte, bin mir aber wegen der neuen Gesetzesregelung nicht mehr so sicher. Nach dem Lesen von Annoncen von 2010 über Änderungen darüber würde mich interessieren, ob inzwischen ein klares Gesetz darüber in Kraft getreten ist. Auf einen Sorgerechtsstreit kann ich mehr als gerne verzichten. Ich bin kompromissbereit, wenn es um das Involvieren von allen Dingen geht, die meinen Sohn betreffen, wobei ich aber keinesfalls mein alleiniges Sorgerecht teilen will. Das ist der einzige Bonus, den ich besitze, wenn es zu keiner Einigung in wichtigen Sachen, wie jetzt z. B. jetzt die weiterführende Schule, geht. Ich danke Ihnen im Voraus schon für einen adäquaten Rat Ihrerseits und die Erklärung der aktuellen Gesetzeslage. Bis dahin hoffe ich, dass mein alleiniges Sorgerecht nicht flöten geht. Liebe Grüße an Sie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, doch, nach dem Urteil vom letzten Jahr hat er grds. gute Chancen auf das gemeinsame Sorgerecht Liebe Grüsse, NB


Andrea6

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Bitte eine kurze allgemeine Frage stellen.....


blauerVogel

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was machen Paare die verheiratet sind? Mein Mann und ich sind uns auch nicht immer einig was das Kind angeht. Aber wie regeln wird das? Es kann doch nicht die Lösung sein, dann allein zu entscheiden weil du das Sorgerecht hast. Wie ist das in Familien wo die Eltern zusammen leben? Was machen die, wenn die Eltern sich über den Kindergarten oder die Schule nicht einig sind? Oder passiert das da nie, weil die Eltern ja verheiratet sind und daher "immer einer Meinung" sind?? Nur mal so.....


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