conny7879
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit. Beantragt habe ich 2 Jahre, die im August 2014 enden. Mein Chef hat mich kürzlich zum Gespräch gebeten und möchte von mir, um besser planen zu können, eine Entscheidung, ob ich wiederkommen oder verlängern möchte, bis Mitte Dezember 2013. Aber ich kann doch jetzt noch nicht sagen, was in einem halben Jahr ist und ob ich dann schon wieder - in welcher Form auch immer - arbeiten gehen kann...?? Angeboten wurde mir nun, nach Ablauf der 2 Jahre, die Vollzeitstelle von vorher anzutreten. Das käme für mich aber (noch) nicht in Frage. Oder alternativ eine Teilzeitstelle mit 20 Std., allerdings in einer anderen Abteilung, wo man auf Provisionsbasis (mit geringem Fixum) arbeitet, ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und weniger Urlaubstagen als ich bisher hatte. Ob ich dort nun mehr oder weniger verdienen würde, lässt sich nicht messen, da es von der Provision abhängt. Wie soll ich denn nun wissen, ob die Stelle gleichwertig ist? Für die Teilzeitstelle würde mir mein Chef nun aber einen ganz neuen Vertrag ausstellen, keine zeitbegrenzte Zusatzvereinbarung zu meinem bestehenden. Eine Rückkehr in meinen alten, seit 17 Jahren bestehenden Vertrag (nach Ablauf des 3. Jahres) lehnte er ab. Darf er das überhaupt? Oder habe ich Anspruch auf meinen alten Vertrag? Kann ich eine Zusatzvereinbarung einfordern? Was kann man darin abweichend regeln bzw. was darf er NICHT abweichend regeln? (Ach ja, unsere Firma hat mehr als 15 feste Mitarbeiter, falls dies von Belang ist.) Oder muss er sich bei dem Zweitangebot gar nicht mehr an meinem alten Vertrag orientieren, weil er mir das Angebot sozusagen "netterweise" zusätzlich gemacht hat? Ich hoffe, Sie können mir meine Fragen beantworten! Vielen herzlichen Dank! C.
Halllo Sie haben Anspruch auf den alten Vertrag - oder eben anteilug auf TZ. Er kann nicht einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen anbieten Liebe Grüsse, NB
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