conny7879
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit. Beantragt habe ich 2 Jahre, die im August 2014 enden. Mein Chef hat mich kürzlich zum Gespräch gebeten und möchte von mir, um besser planen zu können, eine Entscheidung, ob ich wiederkommen oder verlängern möchte, bis Mitte Dezember 2013. Aber ich kann doch jetzt noch nicht sagen, was in einem halben Jahr ist und ob ich dann schon wieder - in welcher Form auch immer - arbeiten gehen kann...?? Angeboten wurde mir nun, nach Ablauf der 2 Jahre, die Vollzeitstelle von vorher anzutreten. Das käme für mich aber (noch) nicht in Frage. Oder alternativ eine Teilzeitstelle mit 20 Std., allerdings in einer anderen Abteilung, wo man auf Provisionsbasis (mit geringem Fixum) arbeitet, ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und weniger Urlaubstagen als ich bisher hatte. Ob ich dort nun mehr oder weniger verdienen würde, lässt sich nicht messen, da es von der Provision abhängt. Wie soll ich denn nun wissen, ob die Stelle gleichwertig ist? Für die Teilzeitstelle würde mir mein Chef nun aber einen ganz neuen Vertrag ausstellen, keine zeitbegrenzte Zusatzvereinbarung zu meinem bestehenden. Eine Rückkehr in meinen alten, seit 17 Jahren bestehenden Vertrag (nach Ablauf des 3. Jahres) lehnte er ab. Darf er das überhaupt? Oder habe ich Anspruch auf meinen alten Vertrag? Kann ich eine Zusatzvereinbarung einfordern? Was kann man darin abweichend regeln bzw. was darf er NICHT abweichend regeln? (Ach ja, unsere Firma hat mehr als 15 feste Mitarbeiter, falls dies von Belang ist.) Oder muss er sich bei dem Zweitangebot gar nicht mehr an meinem alten Vertrag orientieren, weil er mir das Angebot sozusagen "netterweise" zusätzlich gemacht hat? Ich hoffe, Sie können mir meine Fragen beantworten! Vielen herzlichen Dank! C.
Halllo Sie haben Anspruch auf den alten Vertrag - oder eben anteilug auf TZ. Er kann nicht einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen anbieten Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze