Mitglied inaktiv
Hallo! Wie verhält es sich, wenn ich nach Beendigung meines alten Erziehungsurlaubs gleich wieder in Mutterschutz gehe bei meinem Hauptarbeitgeber, aber gerne während der Mutterschutzfrist vor der Geburt bei meiner Nebentätigkeit bei einem zweiten Arbeitgeber noch bis 2 Wochen vor der Geburt arbeiten möchte? Darf ich das dann auch nicht, weil ich bei meinem Hauptarbeitgeber die Mutterschutzfrist vor der Entbindung einhalte??? Oder kann ich die Nebentätigkeit trotzdem weitermachen??? Gruß, Yoyo
Liebe Jojo, hier muss man verschiedenes auseinanderhalten: 1. Grds. darf man in den Schutzfristen VOR der Geburt arbeiten 2.Fraglich ist aber, ob Sie dann im vollen Umfang Mutterschaftsgeld bekommen 3.Die Nebentätigkeit ist genehmigungspflichtig Gruß, NB
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