Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus. Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang, d.h. nur zu Hause und ohne "Verpflichtung" der Anwesenheit an der Arbeitsstätte, ausüben, d.h. offiziell meinem Arbeitgeber gegenüber im Mutterschutz sein. Ist dies so möglich und/oder genehmigungspflichtig (durch wen) ?? Vielen Dank, MfG Alkmini
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Entschuldigung, ich vergaß zu sagen, dass ich NICHT Beamte bin, sondern nur Angestellte (BAT). Könnten Sie eventuell in diesem Fall etwas dazu sagen ?? Danke Gruß Alkmini
Ähnliche Fragen
Hallo! Wie verhält es sich, wenn ich nach Beendigung meines alten Erziehungsurlaubs gleich wieder in Mutterschutz gehe bei meinem Hauptarbeitgeber, aber gerne während der Mutterschutzfrist vor der Geburt bei meiner Nebentätigkeit bei einem zweiten Arbeitgeber noch bis 2 Wochen vor der Geburt arbeiten möchte? Darf ich das dann auch nicht, weil ...
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus. Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse