Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus. Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang, d.h. nur zu Hause und ohne "Verpflichtung" der Anwesenheit an der Arbeitsstätte, ausüben, d.h. offiziell meinem Arbeitgeber gegenüber im Mutterschutz sein. Ist dies so möglich und/oder genehmigungspflichtig (durch wen) ?? Vielen Dank, MfG Alkmini
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Entschuldigung, ich vergaß zu sagen, dass ich NICHT Beamte bin, sondern nur Angestellte (BAT). Könnten Sie eventuell in diesem Fall etwas dazu sagen ?? Danke Gruß Alkmini
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Hallo! Wie verhält es sich, wenn ich nach Beendigung meines alten Erziehungsurlaubs gleich wieder in Mutterschutz gehe bei meinem Hauptarbeitgeber, aber gerne während der Mutterschutzfrist vor der Geburt bei meiner Nebentätigkeit bei einem zweiten Arbeitgeber noch bis 2 Wochen vor der Geburt arbeiten möchte? Darf ich das dann auch nicht, weil ...
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus. Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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