Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebentätigkeit im Mutterschutz

Frage: Nebentätigkeit im Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Kurz zu meiner Situation: Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und übe darüberhinaus eine Nebenbeschäftigung (Lehrauftrag an einer Hochschule) aus. Ich würde gerne im Mutterschutz freiwillig bis zur Geburt die Nebentätigkeit (2 Std/Woche) ausfüllen, die Hauptbeschäftigung aber nicht mehr im vollen Umfang, d.h. nur zu Hause und ohne "Verpflichtung" der Anwesenheit an der Arbeitsstätte, ausüben, d.h. offiziell meinem Arbeitgeber gegenüber im Mutterschutz sein. Ist dies so möglich und/oder genehmigungspflichtig (durch wen) ?? Vielen Dank, MfG Alkmini


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, Entschuldigung, ich vergaß zu sagen, dass ich NICHT Beamte bin, sondern nur Angestellte (BAT). Könnten Sie eventuell in diesem Fall etwas dazu sagen ?? Danke Gruß Alkmini


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