Tinchen85xx
Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit, gehe aber ab Juli wieder Teilzeit arbeiten, während der Elternzeit. Nun habe ich eine Stellenausschreibung gefunden, auf welche ich mich gerne bewerben würde. Kann ich dies unter den gegebenen Umständen? Wäre die Kündigungsfrist bei meinem aktuellen Arbeitgeber wie im Vertrag vereinbart? Sollte mir die neue Stelle zugesagt werden, kann ich dann die Elternzeit auch einfach abbrechen, oder nehme ich sie quasi mit in die neue Stelle? Meine Elternzeit endet zum Mai nächsten Jahres. Mein aktueller Vertrag läuft allerdings zum März hin schon aus. Viele liebe Grüße und danke für ihre Hilfe!
Hallo, TZ oder VZ? Tz können Sie in der EZ mit Zustimmung des AG machen. Für VZ muss der alte Vertrag und damit auch die EZ beendet werden. Sie müssen dann neue EZ beim neuen AG mit der Frist von 7 Wochen beantragen. Liebe Grüße NB
MamaausM
Aktuell hast du nur bis marz Elternzeit. Ohne AG keine Elternzeit Klar kannst du innerhalb der Elternzeit mit deiner Kündigungsfrist kündigen. Aber aufpassen, falls noch EG, es wird angerechnet. Deine ez endet wenn der Vertrag endet. Beim neuen AG musst du dann neue ez beantragen
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