Lillith75
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Kinder im Alter von 3 und 1 Jahr. Ich befinde mich in der Elternzeit mit dem 2. Kind (ich habe 3 Jahre eingereicht). Nun würde ich gerne gegen Ende des Jahres wieder in Teilzeit arbeiten - allerding nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Meine Fragen an Sie: - Wenn ich bei meiner Jobsuche fündig werde, muss ich dann eine Kündigungsfrist einhalten, bevor ich den neuen Job antreten kann? Oder könnte ich quasi sofort anfangen, weil ich mich ja mit dem alten Job in Elternzeit befinde? Muss ich, solange ich in der Elternzeit bin und nur teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeite überhaupt bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen? Außerdem: Ich habe für beide Kinder ab August einen städtischen Kita-Platz in Krefeld bekommen (Unterzeichnung des Betreuungsvertrages steht allerdings noch aus). Bei der Anmeldung habe ich angegeben, dass ich den wegen meiner Berufstätigkeit brauche (was m.E. ja auch stimmt). Allerdings habe ich jetzt die Befürchtung, dass ich eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung abgeben muss, die besagt, dass ich z.Zt. arbeite (was ja nicht der Fall ist und auch nicht sein kann, da ich ja die Kinder betreuen muss). Meine Frage: - Kann man eine solche Bescheinigung von mir verlangen? Ich kann ja sowieso erst nach der Eingewöhnung der Kinder im KiGa anfangen zu arbeiten. Ja und den neuen Job muss ich auch erst noch finden... Besten Dank für Ihre Antwort. MfG
Hallo, warum wollen Sie kündigen? Sie können doch in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten haben den alten Job noch in der Hinterhand. sie müssen es nur schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen, der darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Ab August hat man einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Darauf würde ich mich berufen. Liebe Grüße, NB
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