Ziarah
Sehr geehrte Frau Baden, Ich habe ein kleines oder Großes Problem . Und zwar bin ich seid 2 Wochen schwanger und beginne mein neues Arbeitsverhältnis am 16.02.2016 . Mein Arbeitgeber weiß nichts von der Schwangerschaft.. So da mein ArbeitsVertrag ja am 31.8 endet müsste ich ja Arbeitslosengeld 1 beantragen.. Wie sieht das aus mit Elterngeld und Kindergeld ? Wird mir das alles angerechnet und mit wie viel Geld kann ich dann rechnen ... Habe jetzt ein Brutto Einkommen von 1.600 Euro .. Im Internet steht auch das man bei Arbeitslosengeld 1 den Arbeitsmarkt ca 30 std zu Verfügung stehen muss .. Ich habe aber niemanden der mein Kind betreut ... mein mann geht von früh bis spät arbeiten . Und alle in meiner Familie sind bereits verstorben ... Was nun und wie ...
Hallo, 1. Wenn ab Beendigung des Vertrages bis zum Mutterschutz noch Zeit ist, können Sie ArbGled 1 bekommen (wenn die Anwartschaften erfüllt sind) 2. Im Mutterschutz bekommen Sie dann Leistungen von der KK 3. Danach EG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Erst einmal, herzlichen Glückwunsch. Und dann, so schlimm sieht es nicht aus. Du schreibst das du seit 2 Wochen schwanger bist, dann dürftest Du etwa in der 5-7ten SSW sein. Gerechnet wird nämlich immer ab dem ersten Tag der letzten Periode. Diese ClearBlue-Anzeige ist da Mist - falls du den verwendet hast. Grob gerechnet denke ich also mal, das Dein Kind Mitte September um den Dreh auf die Welt kommen wird. 6 Wochen vorher beginnt der Mutterschutz, der dürfte also vor dem 31.08ten starten. Heißt, solange wie der Vertrag läuft, bekommst Du das volle Mutterschaftsgeld, also Anteil KK und Anteil Arbeitgeber. Läuft der Vertrag aus, wird es etwas weniger. ABER !!!, alle Monaten welche Du jetzt Einkommen hast bis zum Mutterschutz, läuft in die Berechnung für das Elterngeld ein. Weiß ja nicht ob du vor dem jetzigen Job arbeitslos warst oder nicht, falls ja, würde das Arbeitslosengeld mit 0 € berechnet werden, alles Einkommen aber in die Berechnung gehen. Davon wirst du dann grob etwa 67% bekommen und zwar je nachdem wie lange du dann daheim bleibst bis zu 12 Monate (Mutterschaftsgeld außen vorgelassen). Für diese Zeit ist das also gesichert. Danach gibt es die Option, Du gehst wieder arbeiten, Dein Kind hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1ten Geburtstag, oder aber ihr schaut ob es auch mit Wohngeld und/oder erhöhtem Kindergeld langt. Das steht nämlich bei geringem Familieneinkommen noch als Option offen. Langt das immer noch nicht, dann kann man auch schauen wegen Hartz4 - DAS !!! allerdings würde ich mir persönlich ganz genau überlegen. Wenn Du einen Betreuungsplatz hast, dann kannst Du dich auch 3 Monate vor Ende des Elterngeldes beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden und bekommst dann ALG1 - in dem Umfang an Stunden in dem Du arbeiten möchtest/kannst. Wenn Du also nur Teilzeit machen willst, weil zB keine ausreichende Betreuung, dann eben nur Teilzeit-ALG1. Aber immer noch besser als gar nichts bis du was neues hast. Ach ja, Kündigungsschutz genießt Du auch bei befristeten Vertrag, auch dann wenn Probezeit. Wenn Du also dir nichts extrem schweres leistest, dann gilt die Probezeit als bestanden und mindestens bis zum 31.08 hast Du jetzt einen Job. Also, alles nicht so tragisch wie es dir erscheint.
Ziarah
Dankeschön das ist sehr lieb und hilft mir echt weiter . Ja war von 15.8.2014 bis 01.03.2015 beschäftigt und dann wieder von 17.8.15 bis 15.02.16 und jetzt halt von 16.2.16 bis 31.08.2016 .... Naja mal sehen wie es weiter geht ... vielen dank
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