Alexlilly
Sehr geehrte Frau Bader, zwei Tage nachdem ich meinen neuen Teilzeit Job begonnen habe, ging es mir wegen Schwangerschaftsübelkeit so schlecht, dass ich von meiner Frauenärztin krank geschrieben wurde. Es war mir insgesamt 5 Wochen nicht möglich, arbeiten zu gehen. Nun bekam ich meinen ersten Lohn, der ein Bruchteil von der im Vertrag vereinbarten Summe ist. Meine Frage: Ist diese Lohnkürzung rechtens, auch wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist? Ich habe es doch nicht selbst verschuldet, dass ich innerhalb der ersten 4 Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses krank war. Wenn die Lohnkürzung zu Unrecht ist, wie kann ich dagegen vorgehen? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, in den ersten 4 Wochen einer neuen Tätigkeit muss der AG keinen Lohn zahlen, Sie erhalten Krankengeld von der KK. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei Krankschreibung ein innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber muss der AG keine Lohnfortzahlung leisten. Die Krankenkasse übernimmt das in Höhe Krankengeld
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