Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Job, nach 2 Tagen AU-Lohnkürzung zu Recht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuer Job, nach 2 Tagen AU-Lohnkürzung zu Recht?

Alexlilly

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Sehr geehrte Frau Bader, zwei Tage nachdem ich meinen neuen Teilzeit Job begonnen habe, ging es mir wegen Schwangerschaftsübelkeit so schlecht, dass ich von meiner Frauenärztin krank geschrieben wurde. Es war mir insgesamt 5 Wochen nicht möglich, arbeiten zu gehen. Nun bekam ich meinen ersten Lohn, der ein Bruchteil von der im Vertrag vereinbarten Summe ist. Meine Frage: Ist diese Lohnkürzung rechtens, auch wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist? Ich habe es doch nicht selbst verschuldet, dass ich innerhalb der ersten 4 Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses krank war. Wenn die Lohnkürzung zu Unrecht ist, wie kann ich dagegen vorgehen? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in den ersten 4 Wochen einer neuen Tätigkeit muss der AG keinen Lohn zahlen, Sie erhalten Krankengeld von der KK. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Bei Krankschreibung ein innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber muss der AG keine Lohnfortzahlung leisten. Die Krankenkasse übernimmt das in Höhe Krankengeld


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