Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV Probezeit Neuer Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV Probezeit Neuer Job

Adelaide

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Hallo! Ich bin in der 7. Woche Schwanger. Am 01.Januar 2022 habe ich einen neuen Job im Housekeeping. Ich habe im Dezember erfahren dass ich Schwanger bin und habe es meiner neuen Chefin erzählt. Ich habe mich direkt am ersten Tag krankgemeldet und heute bekam ich ein Anruf dass ich beim Arzt eine BV abholen soll. Das heißt ich bin ab sofort in BV. Meine Frage ist: Kriege ich trotzdem mein Gehalt gezahlt auch wenn ich noch gar nicht gearbeitet habe? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das BV muss hier der AG nach Gefahrenprüfung ausstellen, nicht der FA. Letzteres kann angezweifelt werden. Im schlimmsten Fall bekommen Sie dann gar keinen Lohn. Normalerweise bekommt man bei einem BV aber den Lohn ganz normal weiter, egal, wie lange der Vertrag besteht. Liebe Grüße NB


mellomania

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Du bekommst kein bv vom Arzt. Warum auch? Wenn es um den Arbeitsplatz geht, darf der Arzt keins ausstellen! Der AG muss eine gefährdungsbeurteilung machen, dir wenn nötig, ersatztätigkeiten zuweisen oder, wenn das nicht geht, bc ausstellen. Aber das muss eben der AG machen!


mini-mama1989

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Hallo Adelaide, erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Wenn du ein BV vom Arzt hast / oder vom AG dann bekommst du weiterhin dein Lohn. Dein AG holt sich dein Lohn von der Krankenkasse wieder ( Umwandlung) Wünsche Dir eine schöne Kugelzeit. Ich wurde heute ebenfalls ins BV geschickt - vom AG. Liebe Grüße


Adelaide

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Vielen Dank für die Antwort! Ich wünsche Dir auch eine schöne Kugelzeit! Liebe Grüße


cube

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Herzlichen Glückwunsch! Davon abgesehen: Der AG kann nicht anordnen, dass DU dir ein BV holen sollst. Der AG muss prüfen, inwieweit er dich gemäß MuSchu einsetzen kann (auch Ersatztätigkeiten). Kann er das nicht, muss ER ein BV ausstellen. Im BV bist du dann auch erst, wenn du dieses vom AG erhalten hast - oder der Arzt dir eines ausstellt (was er eigentlich so wie du bzw. der Ag das gerne hätte, gar nicht darf). Darüber hinaus ist eine AU vorrangig. Bist du aktuell noch krank geschrieben, kann ein BV eh erst ausgestellt werden, wenn keine Erkrankung mehr vorliegt. Über die Selbstverständlichkeit, mit der man sich bei einer Schwangerschaft erst mal krank meldet, sage ichmal lieber nichts.


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