24bibii
Sehr geehrte Frau Bader, bis zum Beginn meines neuen unbefristeten Arbeitsverhältnisses am 01.10.2016 arbeite ich halbtags in einer Rechtsanwaltskanzlei. Halbtags, da es sich um eine "Risikoschwangerschaft" handelt und mir dieses nahe gelegt wurde. Ich befinde mich in der 22. SSW (Mutterschutz beginnt Anfang November). Nun meine Frage: Gesetz den Fall ich bekomme ab dem 01.10.2016 ein Beschäftigungsverbot bzw. Attest und habe die neue Stelle noch gar nicht angetreten, wie verhält es sich mit meinem Geld? Sozialversicherungstechnisch hat das Arbeitsverhältnis ja noch gar nicht begonnen, oder? Würde es einen Unterschied machen, wenn ich einen Tag dort arbeite? Normalerweise trägt der AG in so einem Fall ja die Kosten bzw. bezahlt mich ganz normal weiter, aber wie sieht es in meinem Fall aus? Wer zahlt mir was? Besten Dank im Voraus. Freundliche Grüße
Hallo, Sie können ab dem ersten Arbeitstag ein BV bekommen und erhalten trotzdem vollen Lohn. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso solltest Du ein BV bekommen, wenn Du jetzt auch arbeiten kannst ? Was hast Du jetzt für einen Vertrag ? Du bekommst das was Du auch ohne Schwangerschaft verdienen würdest.
24bibii
Befristet bis zum 01.10.2016. Geht also nahtlos über mit der neuen Stelle. Es kann natürlich auch sein, dass das BV schon vor dem 01.10. greift oder im besten Fall natürlich gar nicht! Ab Oktober arbeite ich dann in der Veranstaltungsbranche. Daher meine Frage.. was wäre wenn?..
Sternenschnuppe
Dann bekommst Du das was Du verdienen würdest. Alles safe. Wissen die denn schon dass Du schwanger bist ?
24bibii
Da bin ich mir eben nicht sicher, ob das wirklich so ist, wenn ich die Arbeit noch nicht mal angetreten habe. Aber gehen wir mal davon aus, dass alles gut läuft und ich das gar nicht in Anspruch nehmen muss! :-)
24bibii
Ach.. und ja: die wissen Bescheid!
Sternenschnuppe
Ich bin mir sicher. Vertrag ist Vertrag :-)
24bibii
Ich danke Dir! :-)
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