Resa
Hallo! Kurz zum Sachverhalt: Ich bin noch etwa ein Jahr in Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Nun wurde mir eine neue Stelle ab August diesen Jahres angeboten, die ich gerne annehmen möchte. Aus verschiedenen Gründen möchte ich aber jetzt bereits zum nächstmöglichen Termin bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen. Dann wären allerdings vier Monate zu überbrücken was die Krankenversicherung angeht. Eine Familienversicherung kommt leider nicht in Frage. Ist es möglich bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen, aber direkt für vier Monate in Elternzeit zu gehen? Dieser wäre mit dem Vorgehen einverstanden. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, ich verstehe das nicht. Warum müssen oder wollen Sie in der Elternzeit, wo Sie ja eh nichts mit Ihrem Arbeitgeber zu tun haben, schon jetzt kündigen und erst in vier Monaten woanders beginnen? Aber gut, die Antwort lautet: dann müssen Sie sich selber, falls Sie kein Elterngeld mehr erhalten, versichern. Liebe Grüße NB
mellomania
würde das mit den kündigungsfristen passen? ich verstehe dein vorhaben irgendwie nicht. warum nutzt du nicht den schutz der elternzeit, gerade für die versicherung? du könntest dort anfangen mit bis zu 30 h und dann beim alten AG kündigen. dann könntest du aufstocken sofern du das möchtest oder ist es ein direkter konkurrent wo du erwartest, dass dein AG nein sagt?
Felica
Du kannst doch mit dem OK des AG innerhalb der EZ woanders arbeiten. Ist OK solange du keine 30 Std die Woche überschreitest. Davon ab bist du solange wie du in EZ bist, auch krankenversichert, selbst dann wenn du kein EG mehr bekommst. Insofern verstehe ich das ganze nicht. 4 Monate würde die Kündigungsfrist auch nur betragen wenn du innerhalb der EZ kündigst. Wenn du nun kündigst, wäre das doch so oder so erst zu 30.06. Bei einem Monat später wärst du doch schon beim 31.07. Bis die Kündigung dann wirksam ist, wärst du doch weiterhin versichert. Wie kommst du also auf 4 Monate die du nicht versichert wärst?
Resa
Ich werde von meinem AG kein OK bekommen, da es sich um direkte Konkurrenz handelt.
mellomania
dann bleibt dir tatsächlich nur die kündigung. aber du kannst mit dem neuen AG doch vereinbaren, dass du den alten AG kündigst, und am ersten tag nach ende des arbeitsverhältnisses dort dann anfängst. das mit den vier monaten verstehe ich auch net. du kannst eben den arbeitsvertrag erst am ersten tag NACH ende des andren arbeitsverhältnisses unterschreiben. vorher darfst du schlichtweg nicht. ginge es nicht so? der neue AG scheint ja flexibel zu sein. ich würde aber, wenn du jetzt weniger arbeitest und vorhast, später mehr zu arbeiten gleich einen vollzeitvertrag unterschreiben und direkt elternzeit beantragen und in dieser teilzeit. dann hast du den vollvertrag sicher.
HeyDu!
Mellomania, warum darf sie denn den Vertrag erst danach unterschreiben. Schwachsinn. Sie kann den Vertrag morgen zum Tag x unterschreiben.
mellomania
aber nicht jetzt mit beginn während der laufenden eltenrzeit! so war das gemeint meine liebe felica. alles gut! musst nicht garstig werden :-)
mellomania
...
HeyDu!
Ich bin nicht Felica und bitte drücke Dich künftig korrekter aus. Hat mit garstig nix zu tun. Sei froh, dass jemand einen Hinweis gibt. Deine Aussage war eben falsch und man muss davon ausgehen, dass Fragesteller es genau so verstehen, wie Du es schreibst. Sie nehmen es als Gegeben und handeln dann entsprechend falsch.
mellomania
und meine antwort missverständlich dargestellt war. ich hoffe, dir geht es jetzt gut, da du mich drauf hingewiesen hast :-)
HeyDu!
Mellomania: "du kannst eben den arbeitsvertrag erst am ersten tag NACH ende des andren arbeitsverhältnisses unterschreiben. vorher darfst du schlichtweg nicht." Meine Korrektur bezieht sich auf diesen Teil. Du kannst den neuen Vertrag jederzeit unterzeichnen, musst eben nur die Kündigungsfrist beim aktuellen AG beachten, dass es zu keiner Überschneidung kommt ;-)
HeyDu!
Mellomania, mein Befinden ist nicht davon abhängig ob Du Mist schreibst. Ich möchte einfach nicht, dass Fragesteller die falsche Auskunft für Gegeben nehmen. "Unglücklich ausgedrückt" ist in meinen Augen übrigens schon schön geredet. "Vorher darfst Du schlichtweg nicht." Du hast es nicht besser gewusst, ist nicht schlimm aber dann tu nicht so. Bg
mellomania
du hast recht. deine antworten sind immer klar ausgedrückt, nie falsch, du hast immer recht, sprichst die menschen immer sehr freundlich an, wirst nie blöd, du machst alles korrekt. so. gut? mit ein bischen logik, auch im bezug auf die andren antworten, wäre das durchaus verständlich gewesen. aber extra für dich und deine korrektness gebührt dir die ehre, alles richtig zu machen, ohne jegliche fehler! daher einen schönen abend noch.
Felica
Trotz allem wäre es klasse wie du auf die Idee kommst du wärst 4 Monate nicht versichert. Der neue AG kann dir auch erst EZ zugestehen wenn der Vertrag bei ihm begonnen hat also frühestens ab August. Davor wie gesagt geht nicht und ist wenn du entsprechend kündigt auch gar nicht nötig. Du kannst auch jetzt schon die Kündigung deinem AG zukommen lassen zum 31.07. Würde ich aber erst machen wenn der Vertrag beim neuen wirklich von allen unterschrieben ist.
HeyDu!
Mello, mach Dich nicht lächerlich. Bis zur letzten Nachricht war doch alles okay. In deinem Sinne, lass sie löschen. Übrigens, ich bin froh, wenn jemand eine falsche Aussage von mir korrigiert.
HeyDu!
Bzgl. Konkurenzunternehmen Je nach Branche sind ja durchaus individuell vereinbarte Sperrfristen usw. üblich. Beachte diese natürlich sofern im aktuellen Vertrag vereinbart. Bg
-Talia-
@Felica, wie kommst du auf die 4Monate Kündigungsfrist innerhalb der EZ? @Resa, du willst also zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen (ich wäre auch neugierig, aus welchem Grund ;)), und das wäre der 31.03., so dass du dann von April bis August das Problem mit der KV hättest. Dein neuer Arbeitsvertrag würde eigentlich am 01.08. beginnen, dein neuer AG wäre aber bereit, dich schon zum 01.04. einzustellen und dich direkt in EZ gehen zu lassen? Im April schon arbeiten geht aber nicht, weil vielleicht, dein Kind dann noch nicht betreut ist?? Ich als Laie wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, außer die von HeyDu! angesprochene Konkurrenzproblematik (Sperrfrist), wenn dein neuer AG mitspielt.
Felica
Wegen der 4 Monate die die TE erwähnt. Leider geht sie aber auf die Fragen nicht ein.
-Talia-
Sie schreibt von vier Monaten die sie dann bezüglich KV überbrücken müsste. Daraus „4 Monate Künsigungsfrist“ zu machen, macht keinen Sinn, weil sie ja kein Problem mit der KV hätte, solange der Vertrag halt noch läuft. Nichts für ungut.
Ähnliche Fragen
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss