Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Frohes Gesundes Neues Jahr vor allem ! Ich hoffe sehr, Sie sich etwas Zeit nehmen, um auf meine Fragen zu antworten, da es schon speziele Fragen sind. Ich fange nächstes Jahr an, Teilzeit zu arbeiten und bekomme erstmals weiterhin das Partnerschaftsbonus als Alleinerziehende. 1. Wenn ich eine Prämie in dieser Zeit bekomme, wird es aus dem Elterngeld abgezogen ? Oder ist es nicht der Fall, da es eine Einmalzahlung ist, die allerdings später in der Elternzeit mit Teilzeit fällt. Sollte ich ich sont lieber fragen, dass die Prämie erst nach der Elternzeit ausgezahlt wird ? 2. Wie sieht es aus mit altem Urlaub. Darf ich einen Teil direkt am Anfang meiner Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu nehmen, ohne dass das Elterngeld neu berechnet werden soll ? Habe ich dann keine Nachteile bei der Elterngeldzuzahlung ? 3. Wie sieht es aus, wenn ein Teil des alten Urlaubs ausgezahlt wird ? Wirkt es auf dem Elterngeld, das ich in der Teilzeit bekomme ? 'Wird das Elterngeld dementsprechend reduziert ? 4. Das Geld wollte ich eigentlich direkt in die Betriebsrente fließen lassen, so dass ich dann nicht direkt darüber verfügen kann. Ändert es sich da was zu meinem Vorteil für die Berechnung der Elterngeldzahlung ? Vielen herzlichen Dank für die Antwort auf diese speziellen und dringende Fragen ! F.
Hallo, 1. Das kommt darauf an, ob diese als Einmalzahlung deklariert ist, dann wird sie nicht berücksichtigt. 2.Das ist problematisch. Der alte Urlaub wird nach altem Lohn abgerechnet, das heißt kommen derzeit sind sie nicht in Elternzeit und könnten eventuell Monate verlieren. 3. Eine Auszahlung sieht das Gesetz nicht vor - der AG darf also nicht auszahlen 4. Nein Liebe Grüße NB
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