Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Arbeitsstelle

Frage: Neue Arbeitsstelle

crazysunshine

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Hallo Frau Bader, ich habe am Wochenende durch einen positiven Schwangerschaftstest meine schwangerschaft festgestellt. Zur Vorgeschichte: Ich bin im Sommer umgezogen und habe heute meine neue Arbeitsstelle angetreten. Also ein denkba ungüstiger Zeitpunkt für eine Schwangerschaft. Wir freuen uns sehr über die Schwangerschaft, aber es werden nun einige Fragen aufgeworfen. Mein erster Schritt ist nun zum Frauenarzt zu gehen, um die Schwangerschaft offiziell bestätigen zu lassen. Ich habe einen befristeten Jahresvertrag in Teilzeit und bin nun erstmal in der Probezeit. Dadurch das ich in einer Tagesstruktureinrichtung für psychisch Erkrankte arbeite, kann es sein das mir ein Berufsverbot ausgesprochen wird. Was kommt dort bezüglich meines Vertrages auf mich zu? Kann ich während der Probezeit trotz schwangerschaft gekündigt werden? Wie sollte ich am besten weiter verfahren? Ich danke Ihnen für ihre Antwort Liebe grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die FA stellt die SchwS fest, dann prüft der AG, ob er Sie umsetzen kann. enn nicht, bekommen Sie ein BV. Und weiter vollen Lohn. Liebe Grüße NB


mellomania

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dein vertrag wird ganz normal auslaufen. du kannst dann bis ende des vertrages elternzeit anmelden, danach hast du keine elternzeit mehr wenn der vertrag ausläuft und nicht verlängert wird, da du ohne AG keine elternzeit haben kannst. ist aber unabhängig vom elternGELD. das bekomsmt du solange, wie du es beantragst.


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