sunshinechica89
Sehr geehrte Frau Bader, z.zt. befinde ich mich noch bis zum 8.2.13 in der Elternzeit. Mein Arbeitsvertrag ist allerdings befristet und läuft zum 30.09.12 aus und wird dann nicht verlängert. Jetzt habe ich mich nach längerer Überlegung dazu entschieden jetzt schon in der Elternzeit stundenweise wieder zu arbeiten (bis 30 Stunden pro Woche darf man ja), allerdings bei einem neuen Arbeitgeber. Ich habe mich jetzt bei 2 verschiedenen Arbeitgebern beworben und bei einem sogar am Freitag ein Vorstellungsgespräch. Dieser Arbeitgeber sucht allerdings so schnell wie möglich jemand neues. Darf ich erst ab dem 01.10.12 bei einem anderen Arbeitgeber anfangen oder schon vorher (obwohl der Vertrag bei meinem alten Arbeitgeber noch läuft)? Und wie ist das mit dem Anmelden der Teilzeittätigkeit bei der Elterngeldstelle? Ich habe gelesen, dass ich die mindestens 7 Wochen vor Antritt der Tätigkeit machen muss. Wenn das stimmt, dann kann ich die neue Stelle ja noch nicht antreten oder? Wie soll das überhaupt funktionieren? Wenn ich eine neue Stelle finde, weiß ich doch nicht unbedingt immer 7 Wochen vor Begin der Tätigkeit bescheid, ob ich die Stelle auch bekomme?! Können Sie mir da helfen? Mit freundlichen Grüßen Katharina Scholz
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße, NB
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