eisbaer78
Hallo Frau Bader, Ich bin zum 26.08.17 bei meinem AG in Elternzeit. Ich suche derzeit nach einer neuen Stelle. Wenn ich was finde kann ich dann auch eher z.B. am 01.08.2017 wieder eine Arbeit aufnehmen oder bin ich an die Elternzeit gebunden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Sie können auch in der EZ mit den vertragl. bzw gesetzl. Fristen kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wie stellst Du dir das vor? Bei einem anderen Ag VZ arbeiten? Dann endet deine EZ - völlig egal wie lange du sie bei deinem jetzigen AG angemeldet hast. In TZ bei einem anderen Ag arbeiten? Gehtja, aber nur mit Zustimmung deines eigentlichen AG. Was Du machen kannst ist entweder eben entsprechend vorher kündigen. Oder mit dem jetzigen AG dann reden und einen Aufhebungsvertrag machen. Wenn er dem zustimmt, kein Problem. Wenn Du nach der EZ nicht vor hast dort zu arbeiten denke auch daran das du, egal welche Kündigungsfristen Du sonst hast, Du zum EZ-Ende diese 3 Monate vorher kündigen musst. Innerhalb der EZ geht sonst zu jedem Termin oder eben auch Termin danach zB 31.08 (dann musst Du sofern sonst keinen Urlaub oder sonstiges die Tage arbeiten) mit der entsprechenden vereinbarten Kündigungsfrist. Oder wie gesagt per Aufhebung jederzeit ohne Fristen. Was noch wichtig ist, sofern Du nichts findest, aber deinen Job kündigst bzw einen Aufhebungsvertrag abschließt bekommst du evtl eine Sperre beim Arbeitsamt. Also vorher mit denen abklären, arbeitssuchend melden kannst Du dich ja auch jetzt schon. Das läuft je völlig unabhängig von ALG1 oder ähnlichem, sondern steht JEDEM zu der einen neuen Job sucht.
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