Repteers
Ich bin in der 33SSW, dann alleinerziehend und werde deshalb näher zu meiner Familie ziehen. Elterngeld und Erziehungsurlaub möchte ich dann für 14 Monate beantragen. Meine derzeitige Arbeitsstelle liegt dann aber von meinem zukünftigen Wohnort über 500km entfernt und kann dann diese Stelle nicht mehr antreten. 1. Frage: Sollte ich den Erziehungsurlaub vorsorglich für 2 Jahre beantragen? Wie sieht es dann finanziell nach den 14 Monaten Erziehungsgeld aus? 2. Frage: Nach den 14 Monaten Erziehungsurlaub/-geld muss ich meine Stelle kündigen oder sollte ich das schon vorab tun (Nach Antritt des Erziehungsurlaubs)? Dann erhalte ich aber, wenn ich keine neue Arbeitsstelle finde, 3 Monate Sperrfrist für ALGI. Das würde mich mit Kind und sonstigen Ausgaben aber finanziell ruinieren und ich auf der Straße landen. Kann ich die Sperrfrist umgehen oder wie könnte ich aus dieser Misere rauskommen?
Hallo, am besten für drei Jahre beantragen - sonst haben Sie ein Problem mit der KK. Frist 3 Mo. zum Ende des EZ. Etwas anderes gilt, wenn Sie eher wieder VZ arbeiten wollen. So kömnnen Sie mit Zustimmung des AG bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. ArbGeld 1 bekommen Sie doch eh nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also jmd, sich um das Kind kümmert. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Denk an die Krankenversicherung die fällt dann auch weg,ich würde 3 Jahre ez nehmen und mir dann einfach in der Zeit etwas neues suchen und dann zu den normalen fristen kündigen,vielleicht findet ich ja was gutes in der Zeit.
Repteers
Ja das mit der KV hab ich gar nicht bedacht. Bringt es mir denn irgendwelche Vorteile, wenn ich die Elternzeit länger beantrage aber das Elterngeld nur 14 Monate bekomme?
Spieli
Hallo, 3 Jahre EZ beantragen und dann kannst Du, wenn das Elterngeld ausgelaufen ist, ALG II beantragen. Vielleicht erhälst Du ja auch schon aufstockend ALG II während des EG Bezugs (hängt von der Höhe des EG ab). ALG II ist eine Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes und steht Dir auch während der EZ zu bzw. jeder kann in EZ gehen, egal ob ALG II Empfänger oder nicht. Du kannst jetzt noch vor der Geburt (!) auch schon einen ALG II Antrag stellen und prüfen lassen, ob Du Anspruch auf Erstausstattung hast. Alles Gute!
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