luvi
Sehr geehrte Frau Bader, Jetzt habe ich noch eine Frage, aus reinem Interesse Ich habe gelesen, dass Monate in denen man schwangerschaftsbedingt krank geschrieben war, nicht in die Elterngeld-Berechnung einfließen, sondern Monate davor herangezogen werden. Nun meine Fragen: 1. Wenn man im zweiten Jahr der Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung hat, wieder schwanger wird, und krankheitsbedingt nicht mehrere Monate arbeitet, werden dann für die Elterngeldberechnung die Monate VOR dem ersten Kind herangezogen um die 12 Monate Lohn zu bekommen? Auch wenn der Verdienst VOR der Geburt des ersten Kindes höher war? Dies würde ja bedeuten, dass bedingt durch die Krankheit ein höheres EG erzielt wird. 2. Würden im oben genannten Beispiel (erneute Schwangerschaft während einer zweijährigen Elternzeit) auch die Zeiten VOR der ersten Geburt genommen, wenn die Frau nicht arbeitet, aber vom Arzt trotzdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Viele Grüße Luvi
Hallo, 1. Nur wenn keine Lohnfortzahlung 2. Nein, weil ja eh keine Einkünfte Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
2 x nein. Im ersten Fall werden die 400€ gerechnet. Im 2. Fall nix, eine Krankmeldung würde es auch nicht geben weil ohne Arbeitsverhältnis keine notwendig ist. Diese Regelungen sind da um eine Schwangere nicht zu benachteiligen, nicht um sich zu bevorteilen. Viel Erfolg beim Basteln :-)
luvi
Hallo, Vielen Dank für Deine Antwort. Ein weiteres Kind ist aber derzeit noch nicht geplant. Die Frage war aus reinem Interesse. Hätte mich auch gewundert, wenn das so sein sollte. Kam mir ja auch komisch vor, dass man diese Vorteile haben sollte. Wäre ja eine Benachteiligung gegenüber den Schwangeren, die nicht krank sind (im Fall 1), bzw. Schwangeren, die während der Elternzeit tatsächlich arbeiten. Soweit ich weiß, stellen Ärzte schon eine Krankenbescheinigung aus, wenn man nicht arbeitet. Die wissen ja nicht, ob der Kranke berufstätig ist, oder nicht. Luvi
Sternenschnuppe
Die nicht, aber die Krankenkasse ;-)
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