Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei ehemaliger freiberuflicher Nebentätigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei ehemaliger freiberuflicher Nebentätigkeit

sandramo

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Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort mit dem Bezug auf den Gesetzestext. Leider verstehe ich die Antwort in Bezug auf meine Frage nicht. Gelte ich denn nun als Angestellte weil ich dies in den letzten 12 Monaten war, oder als Selbständige weil ich dies im letzten abgeschlossenen Zeitraum vor der Geburt (= letzter Jahr) war? Wenn letzteres der Fall ist: Kann ich es dennoch irgendwie umgehen oder aktualisieren, dass ich als Angestellte und nicht als Selbständige gelte? Danke für eine weitere Antwort und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es liegen Mischeinkünfte vor und dementsprechend ist eben auch der Zeitraum für die Selbstständigkeit mit anzusetzen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der Gesetzestext ist eindeutig. Liegen in den letzten 12 Monaten oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) vor Geburt des Kindes selbstständige Einkünfte vor, dann gilt laut des Elterngeldgesetzes ausnahmslos das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr für beide Einkommensarten. Umgehen lässt sich das nicht - es gibt weder ein Wahlrecht noch ein Ermessen durch die Elterngeldstelle. Deine Frage wurde wie schon zuvor geschrieben bereits vom Bundessozialgericht beantwortet und das hat ohne Ausnahme festgelegt, dass das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr gilt. Unter Anderem mit diesem Urteil: BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R


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