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Hallo Frau bader, momentan befinde ich mich in der Elternzeit (habe 3 Jahre beantragt, meine Tochter ist nun 18Monate). Gern möchte ich nun auf 400€ Basis etwas dazu verdienen, habe auch meinen Arbeitgeber gefragt, ob in diesem Rahmen momentan eine Beschäftigung für mich an meinem Arbeitsplatz in Frage käme. Das hat er abgelehnt. Nun würde ich gern andersweitig Geld dazu verdienen... Nun meine Frage: Darf mir das mein jetztiger Arbeitgeber verbieten? Ist es ein Kündigungsgrund? Danke und freundliche Grüße! Buschel
Hallo, wenn Sie einen Nebenjob OHNE Zustimmung machen, ist das ein Kündigungsgrund. Auf der anderen Seite darf er nicht ohne Grund die Zustimmung ablehnen. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, eine Frage: ich bekomme nur ein Jahr elterngeld, habe aber 2 jahre elternzeit genommen. im ersten jahr, wo auch das elterngeld fliesst, werde ich komplett zu hause bleiben. im zweiten jahr, wo ich nichts bekomme ausser kindergeld, wieviel darf ich da verdienen?? ich würde gerne einen teilzeitjob ca 17 std und zusätzlich einen ...
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